Staatsanwaltschaft Kaiserslautern: Anklage gegen Schulbusfahrer

Am 10.03.2023 war auf der Kreisstraße 19 zwischen Weilerbach und Erzenhausen ein Schulbus mit 15 Kindern umgekippt. Die daraufhin eingeleiteten strafrechtlichen Ermittlungen sind nunmehr abgeschlossen. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen war der Fahrer des Schulbusses alkoholbedingt fahruntauglich und verlor deswegen die Kontrolle über den Bus, so dass dieser auf den Grünstreifen geriet und umkippte.
Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern hat gegen den Fahrer Anklage zum Amtsgericht Kaiserslautern wegen Straßenverkehrsgefährdung erhoben. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist ein Schaden auch eingetreten und wurde ein Kind leicht verletzt. Am Bus, der nicht dem Fahrer gehörte, entstand Schaden in der Größenordnung von 10.000 Euro.



Ferner erhebt die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern mit ihrer Anklage gegen den Busfahrer den Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen verließ der Fahrer den Unfallort zu Fuß, bevor die notwendigen Feststellungen getroffen werden konnten.
Der Fahrer hat die Vorwürfe im Grundsatz eingeräumt.
Das Amtsgericht hat nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Die Fahrerlaubnis wurde dem Busfahrer seit dem Unfall vorläufig entzogen. Eine endgültige Entscheidung darüber wird im Hauptverfahren vom Gericht getroffen.

Dr. Ludwig
Oberstaatsanwalt sV

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Quelle Text/Bild:
Staatsanwaltschaft Kaiserslautern
Bahnhofstraße 24
67655 Kaiserslautern

https://stakl.justiz.rlp.de

Kaiserslautern, 10.08.2023



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