Der 59jährige Fahrer eines Renault Transporters fiel einer Zivilstreife der Zentralen Verkehrsdienste des Polizeipräsidiums Westpfalz zunächst aufgrund seiner überhöhten Geschwindigkeit auf. Der Fahrer führte noch einen Anhänger mit. Durch das mit Mess- und Videotechnik ausgerüstete Zivilfahrzeug wurde anstatt den erlaubten 80 km/h eine Geschwindigkeit von 114 km/h festgestellt. Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich dann heraus, dass der Fahrer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Die weitere Überprüfung ergab außerdem, dass gegen den Mann ein Haftbefehl vorlag. Der Grund: Fahren ohne Fahrerlaubnis! Die drohende Freiheitsstrafe konnte der Fahrer durch Bezahlen der Geldstrafe von 680,- EUR vor Ort abwenden. Wegen dem erneuten Fahren ohne Fahrerlaubnis wurde ein weiteres Strafverfahren eingeleitet. Da der Beschuldigte über keinen Wohnsitz in Deutschland verfügt, musste er die zu erwartende Geldstrafe von 1540,- EUR als Wiederholungstäter in Form einer Sicherheitsleistung ebenfalls vor Ort hinterlegen. Der Transporter wurde durch einen hinzugerufenen Bekannten weitergefahren.|ZVD
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Kaiserslautern, 04.08.2023