Zu den Forderungen von Bundeskriminalamtspräsident Münch, anlässlich des Missbrauchsfalls von Staufen die Vorratsdatenspeicherung einzuführen, erklärt Tabea Rößner:
„Egal wie oft die Forderung nach der Vorratsdatenspeicherung von Bundeskriminalamtschef Münch aus dem Gruselkabinett der schlechten politischen Ideen geholt wird – sie wird dadurch nicht besser.
Die Forderung nach der Vorratsdatenspeicherung mit dem Fall von Staufen zu verbinden, ist unredlich: Gerade dieser Missbrauchsfall zeigt: An Hinweisen und Informationen hatte es gerade nicht gemangelt, vielmehr steht hier leider, und nicht zum ersten Mal, der Verdacht massiven Behördenversagens im Raum. Zudem gibt es keinerlei Hinweise darauf, dass eine Vorratsdatenspeicherung die Aufklärungsquote verbessern oder Straftaten verhindern würde. Bereits jetzt verfügen die Behörden über einen immer weitreichenderen Werkzeugkasten und stoßen mit der anlasslosen Überwachung unbescholtener Bürgerinnen und Bürger immer weiter in verfassungswidrige Bereiche vor.“
Konstantin von Notz ergänzt:
„Die anlasslose Massenspeicherung stellt Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht und ist ein Symbol gescheiterter Sicherheitspolitik. Die Vorratsdatenspeicherung aller Telekomunikations-Verbindungsdaten stellt einen rechtsdogmatischen Dammbruch dar. Durch die anlasslose Speicherung sämtlicher Kommunikationsvorgänge wird die unserer Rechtsordnung immanente Unschuldsvermutung ad absurdum geführt.
Nicht ohne Grund ist sie sowohl vor dem Bundesverfassungsgericht als auch vor dem EuGH gescheitert und wird derzeit nicht angewendet. Dennoch steht sie weiterhin im Gesetz – noch: Wie viele andere haben auch wir vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Neuauflage dieses Überwachungsgesetzes geklagt. Wir sind überzeugt, dass das Bundesverfassungsgericht dem Irrweg der Vorratsdatenspeicherung erneut eine Absage erteilen wird.
Statt sinnlose Forderungen nach verfassungswidrigen Überwachungsinstrumenten brauchen wir gute Polizeiarbeit und zielgerichtetes Vorgehen, um grauenvolle Fälle wie in Staufen in Zukunft verhindern und gegebenenfalls aufklären zu können.“
Quelle Text/Bild:
Regionalbüro Tabea Rößner MdB
Trippstadter Str. 25
67663 Kaiserslautern
www.tabea-roessner.de
Kaiserslautern, 08.08.2018