Im Rahmen der grenzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung vollstreckte die Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern in der Nacht vom 13. auf den 14. Juni mehrere Haftbefehle.
So kontrollierte eine Streife der BPOLI Kaiserslautern auf der BAB 6 einen Reisebus, der von Paris in Richtung Warschau unterwegs war. In dem Bus befanden sich 63 Reisende, darunter der 30-jährige, rumänische, Polizeipflichtige. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass gegen den jungen Mann zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Mannheim vorlagen, die insgesamt noch eine Restfreiheitsstrafe von 709 Tagen beinhalteten. Beide Haftbefehle wurden jeweils wegen Diebstahls erlassen. Weiterhin wurde festgestellt, dass gegen den Polizeipflichtigen ein Aufenthalts- bzw. Einreiseverbot in die Bundesrepublik Deutschland vorlag, welches sich auf den Zeitraum vom 20. Juli 2017 bis zum 5. November 2025 erstreckt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der 30-Jährige in die JVA Rohrbach verbracht sowie die zuständige Ausländerbehörde über den Verbleib der Person informiert und ein Ermittlungsverfahren wegen der unerlaubten Einreise in die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet.
Weiterhin wurde ein 32-jähriger Polizeipflichtiger, als Fahrer eines Transporters, auf der B9 bei Bienwald kontrolliert. Dabei wurde ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Freiburg wegen Diebstahls festgestellt. Da der Polizeipflichtige die fälligen 381,00 EUR nicht entrichten konnte, wurde er in die JVA Frankenthal zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen eingeliefert.
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Kaiserslautern, 14.06.2023