Ergebnisse der Razzia vom 15.04.2021 wegen Schwarzarbeit vor Gericht

Kaiserslautern / Saarbrücken (ots)

Das Landgericht Kaiserslautern hat am 23.05.2023 eine männliche Person wegen „Schwarzarbeit“ in großem Stil zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Angeklagte gestand, über Jahre hinweg in erheblichem Umfang Arbeiter im Bausektor „schwarz“ beschäftigt, d.h. die anfallenden Krankenkassen- und sonstigen Sozialkassenbeiträge sowie Steuern für seine Arbeiter nicht in der tatsächlichen Größenordnung gemeldet und mithin hinterzogen zu haben.

Der heutigen Verurteilung gingen umfangreiche Ermittlungen der Hauptzollämter Karlsruhe und Saarbrücken und der Steuerfahndungs- und Strafsachenstelle des Finanzamts Neustadt/Wstr. voraus, die in eine groß angelegte Durchsuchungsmaßnahme am 15.04.2021 im Inland und europäischen Ausland mündeten (s. entsprechende Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern vom selben Tag, https://stakl.justiz.rlp.de/de/presse-aktuelles/detail/news/News/detail/durchsuchung-wegen-des-verdachts-der-schwarzarbeit-und-der-ausbeuterischen-beschaeftigung-von-auslaend/ ). Bulgarische Strafverfolgungsbehörden leisteten umfangreiche Rechtshilfe. Der nunmehr Verurteilte wurde dabei in Frankenthal festgenommen und kam in Untersuchungshaft. Im Rahmen des Verfahrenskomplexes war er bereits in zwei gesonderten Verfahren im Dezember 2021 durch das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein und im Juli 2022 durch das Landgericht Kaiserslautern jeweils wegen Vergehen der Urkundenfälschung insgesamt zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 4 Monaten verurteilt worden. Die Urkundenfälschungen betrafen amtsärztliche Gesundheitszeugnisse für Asbestarbeiten und Entsendebescheinigungen A1 (Bescheinigungen über eine im Ausland bestehende Sozialversicherung).



Ferner konnten im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen im In- und Ausland (im Wesentlichen in Frankenthal, aber auch in Bulgarien) Vermögenswerte in siebenstelliger Höhe gesichert werden.

Gegenstand der jetzigen Verurteilung waren zwei Anklagen aus Juni und Oktober 2022, mit welchen die Staatsanwaltschaft Vorwürfe des gewerbsmäßigen Betruges, des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und der Steuerhinterziehung erhob. Das Urteil bestätigte diese Vorwürfe.

Der Angeklagte wurde unter Einbeziehung der vorgenannten Vorverurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und 3 Monaten verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts wurden durch das Vorgehen des Verurteilten sowie weiterer gesondert verfolgter Personen, die schwerpunktmäßig im Raum Frankenthal und der gesamten Rhein-Neckar-Region agierten, Gesamtschäden gegenüber dem Fiskus und den Sozialversicherungsträgern in Höhe von über einer Millionen Euro verursacht. Die auf Verschleierung angelegte Vorgehensweise bestand u.a. darin, angebliche Subunternehmensverhältnisse mit in Bulgarien gegründeten „Strohmannunternehmen“ vorzutäuschen und unter deren Deckmantel erhebliche Geldtransfers ins Ausland und sich daran anschließende Bargeldrückflüsse nach Deutschland zur Barentlohnung der – tatsächlich eigenen – Arbeitnehmer zu ermöglichen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Gegen dreizehn weitere Beschuldigte dauern die Ermittlungen in dieser Sache noch an. Unter anderem befindet sich eine Beschuldigte nach Auslieferung aus Bulgarien derzeit in Untersuchungshaft.

Die im Rahmen der erwähnten Durchsuchungsmaßnahmen gesicherten Vermögenswerte werden im Zuge bereits laufender Insolvenzverfahren den Geschädigten zugänglich gemacht.

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Kaiserslautern, 23.05.2023