Stadt stellt 50.000 Euro für Integrationsmaßnahmen zur Verfügung

Projektanträge können bis zum 15. März eingereicht werden

Das vom Stadtrat am 4. Februar 2013 einstimmig beschlossene Integrationskonzept soll dazu beitragen, die Situation der Menschen mit Migrationshintergrund in Kaiserslautern zu verbessern. Jahr für Jahr stellt die Stadt seitdem 50.000 Euro für die Verwirklichung von Integrationsmaßnahmen bereit, so auch wieder 2019 – vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung. Im Dezember fand dazu ein öffentlicher Prioritätenworkshop statt, wo sechs Themen als Schwerpunktthemen für 2019 festgelegt wurden. Konkrete Projektanträge können nun bis zum 15. März 2019 beim Integrationsbeauftragten Gerhard Degen eingereicht werden.
Zu den sechs Themen zählen etwa „Verbesserung der Basiskenntnisse für den Schulbesuch (insbesondere in Mathematik und Deutsch) und Wertevermittlung“, „Berufsorientierung und Vermittlung von Berufspraktika“ oder „Die Rolle von Frauen und Männern in unserer Gesellschaft“. Alles Themen, wie Degen erklärt, die zum ersten Mal zu den höchsten Prioritäten gehören. „Der berufliche Einstieg und die Vermittlung unseres Rollenverständnisses und anderer gesellschaftlicher Konventionen sind die wichtigste Voraussetzung für eine gelungene Integration“, so der Integrationsbeauftragte. Deshalb sei es wichtig, gerade Frauen besser mit Sprachförderungs- und anderen Integrationsangeboten zu erreichen.
Als Antragssteller kommen Trägereinrichtungen, Vereine und Privatpersonen in Betracht. Die Entscheidung, welche Anträge bewilligt werden, liegt in der Verantwortung des Begleitausschusses zum Integrationskonzept. Die Verwendung der bewilligten Mittel muss bis spätestens 31. Dezember 2019 erfolgen. Wie Degen erläutert, habe für den Begleitausschuss die Förderung neuer Ideen und Projekte und deren Anschubfinanzierung höchste Priorität. Es sei wünschenswert, dass sich die Projekte dann in den Folgejahren mit Hilfe anderer Finanzierungsquellen fortsetzen.
Der Integrationsbeauftragte steht während der gesamten Projektlaufzeit zur Beratung der Interessenten und Projektträger zur Verfügung. Bei ihm sind auch vertiefte schriftliche Informationen und Vordrucke für Antragssteller erhältlich.
Gerhard Degen ist telefonisch unter der (0631) 365-1121 oder per Mail unter der Adresse gerhard.degen@kaiserslautern.de zu erreichen. Siehe auch die Ausschreibung im amtlichen Teil des Amtsblattes vom 31. Januar 2019.

Quelle Text/Bild:
Pressestelle der Stadtverwaltung Kaiserslautern,
Willy-Brandt-Platz 1,
67657 Kaiserslautern

www.kaiserslautern.de

Kaiserslautern, 30.01.2019