Bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland sind nach aktueller Auswertung rund 700 Verdachtsfälle auf einen Behandlungsfehler (rund 100 davon im Saarland) in Bearbeitung. Die Quote der bestätigten Behandlungsfehler lag 2021 bei 25 Prozent. Über 1,3 Millionen Euro an Beitragsgeldern konnten im Jahr 2021 erfolgreich zurückgefordert und die Versicherten fachlich betreut werden.
„Die hohe Bestätigungsquote von 25 Prozent zeigt, dass die Versicherten sich an uns wenden, wenn auch wirklich ein Grund zur Annahme eines medizinischen Fehlers besteht. Leider sehen wir, dass viele Versicherte noch immer Schwierigkeiten bei der Durchsetzung ihrer Rechte haben, wenn sie einen Behandlungsfehler vermuten. Hier ist die Bundespolitik gefordert, ihre Koalitionsvertragsabsicht gezielt anzugehen und das Patientenrechtegesetz im Sinne der Versicherten passgenau weiterzuentwickeln“, sagt Dr. Martina Niemeyer, Vorstandsvorsitzende der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse.
Die Versicherten der Gesundheitskasse können im Falle eines vermuteten Behandlungsfehlers auf die volle Unterstützung zählen und müssen nicht allein um ihr Recht kämpfen: Die Hilfestellung bezieht sich nicht nur auf die Prüfung von Behandlungsfehlern im Krankenhaus, ärztlichen Praxen, fehlerhafter Medikation oder in der Pflege, sondern auch bei dem Verdacht eines Produktfehlers, wie beispielsweise eine fehlerhafte Knie- oder Hüftprothese oder eines Herzschrittmittmachers, der nicht richtig funktioniert. In drei von vier Fällen wird kein beweisbarer Medizinschaden festgestellt oder es handelt sich um einen unberechtigten Vorwurf. Hier unterstützt die AOK die Ärzteschaft oder sonstige Gesundheitspartner bei der Aufklärung der Patientinnen und Patienten.
Versicherte mit Verdacht eines Behandlungs- oder Produktfehlers sollten sich an das Behandlungsfehlermanagement der Krankenkasse wenden. Nach einer Erstberatung wird gegebenenfalls eine genaue Überprüfung des Falles vorgenommen und anschließend alle relevanten medizinischen Unterlagen angefordert, um diese dem Medizinischen Dienst (MD) zu einer Stellungnahme vorzulegen. Dieser Service ist kostenlos für die Versicherten.
Wird der Klageweg beschritten können die Versicherten auf die Beweislage der AOK-Untersuchung, inklusive MD-Gutachten, kostenfrei zurückgreifen und auf diesem Weg ihr Prozessrisiko minimieren. Die AOK indes kann nur ihre eigenen Ansprüche geltend machen und darf keine anfallenden Gutachter-, Anwalts- oder Prozesskosten für die Versicherten übernehmen. Die AOK fordert insgesamt Sanktionen für Leistungserbringer, die den Versicherten die Einsicht in ihre Behandlungsakte erschweren oder sich gar weigern und spricht sich für ein Plus an Transparenz sowie eine offenere Fehlerkultur aus.
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Quelle Text/Bild:
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse
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Kaiserslautern, 06.02.2023