Am Dienstagmittag wurden bei einer 47-jährigen Autofahrerin aus Rockenhausen im Rahmen einer Verkehrskontrolle in der Kaiserslauterer Straße drogentypische Auffälligkeiten festgestellt. Die Abgabe einer Urinprobe wurde verweigert, so dass kein Drogentest durchgeführt werden konnte. Der Frau wurde die Weiterfahrt untersagt sowie eine Blutprobe entnommen. Deren Führerschein und der Fahrzeugschlüssel wurden präventiv sichergestellt.
Gegen die Frau wurde ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet. Sollte die Blutprobe den Verdacht erhärten, muss sie mit einem Bußgeld von mindestens fünfhundert Euro zuzüglich Verfahrenskosten, einem Monat Fahrverbot sowie zwei Punkten im Verkehrszentralregister rechnen. Zudem wird gegen sie auch ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Weiterhin wird die zuständige Fahrerlaubnisbehörde über den Vorfall in Kenntnis gesetzt, die eine Eignungsprüfung durchführt.
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Kaiserslautern, 19.10.2022