Eine unbekannte Frau versuchte am Wochenende einen 34-Jährigen um sein Geld zu bringen. Der Mann hatte seine Küche zum Verkauf auf einem Kleinanzeigenportal im Internet inseriert. Die Unbekannte meldete sich telefonisch bei dem Verkäufer. Man einigte sich auf einen Preis von 500 Euro. Die Frau erwies sich vermeintlich großzügig und gaukelte dem 34-Jährigen vor, ihm sogar 700 Euro zu bezahlen. Hiervon seien jedoch 130 Euro für ein Transportunternehmen bestimmt, dass die Küche abholen werde.
Der 34-Jährige erhielt schließlich mehrere E-Mails einer vermeintlichen schweizer Großbank. Darin wurde er aufgefordert 130 Euro an ein nigerianisches Bankkonto zu überweisen. Das Geld sollte er auslegen, erst dann bekäme er den Betrag für seine Küche überwiesen.
Der Mann zahlte nicht. Ihm kam die Sache verdächtig vor – zurecht! Das Transportunternehmen gibt es vermutlich gar nicht, und auch kein echtes Kaufinteresse. Ist das Geld erst überwiesen, ist es weg und der Verkäufer hat den Schaden.
Deshalb: Auf keinen Fall die Kosten für einen Transport bezahlen, der nicht im Vorfeld vereinbart wurde – und schon gar nicht, wenn der Kaufpreis noch nicht auf Ihrem Konto eingegangen ist. Trauen Sie in diesem Fall auch keinen E-Mails die angeblich von Zahlungsdiensten stammen und den Zahlungseingang bestätigen. Diese Nachrichten könnten gefälscht sein! Wer unter Druck gesetzt wird, sollte diesem nicht nachgeben und sich an die Polizei wenden. Im Internet unter www.polizei-beratung.de finden Sie weitere Informationen zu Betrugsmaschen, und Tipps wie Sie sich besser vor Kriminellen schützen können. |erf
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Kaiserslautern, 08.01.2019