Sanierungsmaßnahmen an „in die Jahre gekommenen“ Ein- oder Mehrfamilienhäusern sind aufwändig und für viele Eigentümer in heutigen Zeiten kaum ohne Kredit oder finanzielle Unterstützung umsetzbar. Staatliche Förderungen oder KfW-Kredite helfen bei der Finanzierung und Kostenreduzierung. Aufgrund der allgemeinen Haushaltslage hat der Staat allerdings einige Fördersätze zuletzt deutlich reduziert oder komplett gestrichen. Besonders bei der Umsetzung einzelner energetischer Sanierungsmaßnahmen können Hauseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften aber weiter von Fördermitteln profitieren. Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. (kurz: VDIV-RPS) klärt auf, welche Programme das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Verfügung stellt, um Investitionsanreize zu energetischen Sanierungen zu schaffen und das Bewusstsein für Nachhaltigkeit zu stärken.
Die in diesem Sommer durchgeführte Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hatte reduzierte Fördersätze, überarbeitete Förderbedingungen, ein neues Bonussystem und eine Neuordnung der Zuständigkeiten von KfW und BAFA zur Folge. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist weiter wie bisher für die Vergabe von Krediten zuständig, bewilligt im Bereich Förderungen aber künftig nur noch Maßnahmen für Sanierungen und Neubauten von Effizienzhäusern. Das dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unterstellte BAFA übernimmt ab sofort die gesamte Bundesförderung für effiziente Gebäude – das umfasst jedoch keine Komplettsanierungen, sondern ausschließlich Einzelprojekte in Bestandsimmobilien (BEG EM). Da der Bund zur Senkung der CO2-Emission und zum Erreichen seiner Klimaziele den Anteil erneuerbarer Energien steigern möchte, unterstützt er über diese BAFA-Programme Investitionen in energetische Sanierungen in Bestandsbauten (Wohngebäude) je nach Maßnahme mit 15 bis – in Einzelfällen und unter Erhalt weiterer Boni – rund 40 Prozent der förderfähigen Kosten (höchstens 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr). Ein großer Mehrwert: Anders als bei einem KfW-Kredit müssen BAFA-Zuschüsse nicht zurückgezahlt werden. Förderfähig sind Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle zur Erhöhung der Energieeffizienz eines Hauses (Fenster, Türen, Dämmung von Außenwänden und Dächern) sowie in den Bereichen Anlagentechnik (u.a. energieeffiziente Klima- und Lüftungsanlagen in Wohngebäuden) oder Heizungstechnik (u.a. Einbau umweltfreundlicher Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien). Die Zuschüsse können im Bereich „Anlagen zur Wärmeerzeugung“ je nach Art der neu installierten Heizung zwischen 10 bis 25 Prozent der förderfähigen Investitionssumme liegen. Biomassenheizungen werden mit 10 Prozent, Solarthermieanlagen und Wärmepumpen sogar mit 25 Prozent bezuschusst. Dr. Oliver Martin, Vorstandsvorsitzender des VDIV-RPS: „Für den Austausch alter Öl-, Kohle-, strombetriebener Nachtspeicherheizungen oder mindestens 20 Jahre alter Gasheizungen wurde zusätzlich ein Bonus von weiteren 10 Prozent ausgelobt, wenn die Anlage durch eine energieeffiziente Biomasseheizung, Wärmepumpe oder erneuerbare Energie-Hybridheizung ersetzt und nach der Sanierung auf das Beheizen des Gebäudes mit fossilen Brennstoffen verzichtet wird, was leider nicht in allen Liegenschaften so auch im Detail umgesetzt werden kann und daher regelmäßig auch auf hierauf spezialisierte Fachplaner und Experten zurückgegriffen werden sollte.“
BAFA-Programme bezuschussen auch die Optimierung bestehender Heizanlagen, etwa durch den Einbau moderner effizienter Umwälz- oder Wasser-Zirkulationspumpen, die Optimierung der Wärmepumpen oder die Dämmung der Rohrleitungen mit 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Außerdem wird die Fachplanung oder Baubegleitung von energieeffizienten Sanierungsmaßnahmen unter anderem mit Hilfe eines Energie-Effizienz-Experten mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt. Laut BAFA sind die förderfähigen Kosten für diese Beratung pro Kalenderjahr bei Ein- bis Zweifamilienhäusern auf 5.000 Euro, bei Mehrfamilienhäusern auf 2.000 Euro pro Wohneinheit gedeckelt. Übrigens: Neben den genannten energetischen Sanierungen sind anteilig auch Bauaktivitäten rund um die eigentliche Einzelmaßnahme förderfähig. Dazu zählen beispielsweise das Eindecken des neu gedämmten Daches mit neuen Dachziegeln sowie anfallende Maurer- oder Malerarbeiten. Eine detaillierte Übersicht über die energetischen Förderbereiche bei der Sanierung von Wohn- oder Nichtwohngebäuden, die maximale Zuschusshöhe und die Voraussetzungen für den Erhalt einer Förderung bietet die BAFA-Homepage unter www.bafa.de. Hier ist auch das ausführliche Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen abrufbar; darüber hinaus finden Interessierte Informationen über die einzelnen Schritte der Antragstellung. Antragsberechtigt für die BAFA-Programme für Wohngebäude sind unter anderem Privatpersonen, Eigentümergemeinschaften oder Wohnungsbaugenossenschaften. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht für Antragssteller allerdings grundsätzlich nicht. Dr. Oliver Martin: „Der Antrag ist vor Baubeginn online einzureichen. Zudem müssen alle Fördervoraussetzungen erfüllt sein, da sonst kein positiver Bescheid erteilt werden kann. Die Vergabe von Aufträgen darf also erst nach der Antragsstellung erfolgen. Sinnvoller ist es, mit der Vergabe und dem Start der Sanierungsarbeiten sogar bis zum Erhalt des BAFA-Zuwendungsbescheides zu warten, denn auch das Bewilligungsverfahren kann einige Zeit in Anspruch nehmen.“ Neben dem Antrag und einer technischen Projektbeschreibung muss auf dem BAFA-Portal auch ein Kostenvoranschlag über die zu erwartenden Kosten der Sanierungsmaßnahme hochgeladen werden. Antragssteller sind also verpflichtet, im Vorfeld zwingend Angebote von Fachfirmen einzuholen, um einen Überblick über die voraussichtlichen Baukosten zu erhalten. Zu beachten gilt: Bei einigen Einzelmaßnahmen ist die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten vorgeschrieben. Dazu zählen Sanierungen an der Gebäudehülle wie Fenster oder Dämmungen sowie im Bereich Anlagentechnik. Die Liste zertifizierter Energieberater der deutschen Energie-Agentur ist unter www.energie-effizienz-experten.de einzusehen. Über das Suchfeld finden Antragssteller hier den passenden Energie-Effizienz-Experten direkt in ihrer Nähe. Bei Förderungen rund um Heizungsanlagen ist es ausreichend, wenn der Antrag gemeinsam mit einem Fachunternehmen oder einem zertifizierten Energieberater eingereicht wird. So ist sichergestellt, dass die technischen Mindestanforderungen der Anlage auch tatsächlich eingehalten werden. Bei der Zuschussbewilligung für eine energetische Einzelmaßnahme erhält der Antragsteller einen Zuwendungsbescheid. Der Bewilligungszeitraum beträgt dann 24 Monate, in denen die zu fördernde Einzelmaßnahme von Fachunternehmen umgesetzt werden kann; bei unverschuldeten Verzögerungen ist eine Fristverlängerung möglich. Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme sind alle Rechnungen inklusive Verwendungsnachweis online über das BAFA-Portal einzureichen. Nach erfolgreicher Prüfung folgt der Feststellungsbescheid per Post und der gewährte Zuschuss wird von der Bundeskasse Trier auf das bei der Antragstellung angegebene Konto (private Person, WEG, Hausverwaltung) ausgezahlt.
Bei Fragen zu diesen oder andere Themen steht der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz-Saarland e.V. gerne per Mail an office@vdiv-rps.de zur Verfügung. Allgemeine Informationen rund um Immobilien erhalten Interessierte auch im Internet unter www.vdiv-rps.de oder bei www.facebook.com/vdivrps
Über den Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V.
Fachlich ausgebildete Wohnungseigentums- und Mietverwalter von Rheinland-Pfalz und dem Saarland haben sich im Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. (kurz: VDIV-RPS) organisiert. Die aktuell rund 130 Mitglieder verwalten in beiden Bundesländern etwa 86.000 Einheiten mit einem Wert von 10,3 Milliarden Euro. Der Verband ist Mitglied im Verband der Immobilienverwalter Deutschland e.V. (Berlin). Ziel ist es u.a., Wohnungs- und Miethauseigentümer zu aktuellen Immobilienthemen zu informieren, sie bei der Wahl des richtigen Verwalters zu beraten und im Streitfall zwischen Eigentümern und Verwaltern zu schlichten.
Quelle Text/Bild:
Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V.
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Kaiserslautern, 18.10.2022