Bundesweite Schwerpunktprüfung des Zolls Einsatz gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Taxigewerbe
Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit führten am 24. September 2022 erneut eine bundesweite Schwerpunktprüfung durch. Diesmal standen verdachtsunabhängige Kontrollen im Taxi- und Mietwagenbereich an. Die 42 eingesetzten Zöllner*innen des Hauptzollamtes Saarbrücken (zuständig für das Saarland und südliches Rheinland-Pfalz) überprüften dabei insgesamt 58 Taxiunternehmen und befragten 66 Taxifahrer*innen zu den Beschäftigungsverhältnissen.
Um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale Beschäftigung von Ausländern zu kontrollieren, erfolgt auch eine Einsicht in die Geschäftsunterlagen der Unternehmen. Im Personenbeförderungsgewerbe spielt insbesondere die Prüfung der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz eine bedeutende Rolle. Seit dem 1. Juli 2022 beträgt der Mindestlohn 10,45 Euro.
Durch die Prüfungen ergaben sich bisher folgende Unregelmäßigkeiten (Saarland und südliches Rheinland-Pfalz):
– 12 Mal Verdacht der Schwarzarbeit
– 10 Mal Verdacht der Mindestlohnunterschreitung
– 7 Mal Verdacht des unrechtmäßigen Bezugs von Arbeitslosengeld
Mehreren Taxifahrer*innen musste die Weiterfahrt unter Hinzuziehung der Landespolizei zunächst untersagt werden, da der Personenbeförderungsschein abgelaufen war oder die Taxis Fahrzeugmängel aufwiesen.
In Rheinland-Pfalz wurden die Kontrollen durch die Stadtverwaltung Kaiserslautern (Abteilung Kraftfahrzeugwesen) unterstützt.
Zusatzinformation:
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein wichtiges Instrument insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung darstellt. Mit ihren kontinuierlichen Prüfungen sorgt die FKS des Zolls dafür, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen, einer stärkeren Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, oder auch einer mangelhaften Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter der Arbeitnehmer*innen kommt. Der Zoll weist im Rahmen seiner Kontrollen auf die geltenden Mindestarbeitsbedingungen hin und sensibilisiert die Arbeitgeber*innen.
Quelle Text/Bild:
Hauptzollamt Saarbrücken
Dienststellenschlüssel 9300
Präsident-Baltz-Straße 5
66119 Saarbrücken
www.zoll.de
Kaiserslautern, 26.09.2022