Nach dem vom Stadtrat am 18. Juli beschlossenen Widerspruch gegen die versagte Haushaltsgenehmigung der ADD befindet sich die Stadt angesichts eines drohenden Klageverfahrens voraussichtlich für viele Monate in einer haushaltslosen Zeit. Aktuell dürfen nur Aufwendungen getätigt oder Auszahlungen geleistet werden, zu denen die Stadt rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Viele wichtige Projekte liegen damit vorerst auf Eis.
Um den für Politik und Verwaltung unbefriedigenden Zustand der haushaltslosen Zeit schnellstmöglich überwinden zu können, hat die Verwaltungsspitze beschlossen, einen Antrag auf Einstweilige Anordnung beim zuständigen Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße zu stellen. Damit kann schon vor einer Klageerhebung das Gericht zu einem Streitgegenstand richtungsweisende Regelungen treffen. Die Entscheidung wurde in Absprache mit allen Fraktionsvorsitzenden, die dem Vorgehen mehrheitlich zustimmten, getroffen.
Mit höchster Priorität arbeitet die Verwaltung daran, die einschneidenden Beschränkungen der haushaltslosen Zeit aufzulösen. Im Innenverhältnis prüft die Verwaltungsspitze fortwährend im engen Austausch mit der Kämmerei, ob die aktuelle Sachlage erlaubt, Mittel für Maßnahmen frei zu geben. Die Verwaltung wird wöchentlich mit entsprechenden Listen darüber informiert, ob und ggf. wann Mittelfreigaben entsprochen werden kann. Den Finanzverantwortlichen ist dabei an einem Höchstmaß an Transparenz und gegenseitigem Verständnis gelegen.
Neben dem Antrag auf Einstweilige Anordnung erhofft sich die Stadt auch von Solidaritätsbekundungen des rheinland-pfälzischen Städtetages und dem Bündnis „Für die Würde unserer Städte“ mehr Aufmerksamkeit für die herrschende Notlage.
Quelle Text/Bild:
Pressestelle der Stadtverwaltung Kaiserslautern,
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Kaiserslautern, 09.08.2022
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