Auf der Suche nach einer Wohnung ist ein 19-Jähriger aus dem Stadtgebiet Opfer eines Betrugs geworden. Er hatte über verschiedene Onlineportale ein Wohnungsgesuch aufgegeben. Daraufhin meldete sich eine vermeintliche Vermieterin mit einer passenden Wohnung. Da sie im Ausland lebe, sollte die Abwicklung des Mietvertrags online erfolgen. Der 19-Jährige sollte den Schlüssel zugeschickt bekommen, sobald er die erste Miete sowie die Kaution gezahlt und zur Identifizierung ein Bild seines Ausweises geschickt hat. Nach der Zahlung kam jedoch kein Kontakt zur vermeintlichen Vermieterin mehr zustande und der Schlüssel kam nie an.
Die Polizei warnt: Werden Sie misstrauisch bei auffällig niedrigen Preisen für inserierte Wohnungen und Häuser. Leisten Sie niemals Vorkasse: Zahlen Sie erst, wenn Sie die Wohnung gesehen und einen Mietvertrag unterschrieben haben.
Überprüfen Sie im Zweifel die Seriosität eines Maklers. In Deutschland benötigt ein Makler einen Maklerschein. Auch ein vollständiges Impressum und weitere Wohnungsangebote auf der Internetseite des Maklers sind ein Hinweis auf Vertrauenswürdigkeit.
Wenn Sie einem vermeintlichen Vermieter Ihre Ausweisdokumente übersandt haben und vermuten, dass Ihre Daten nun missbraucht werden, sollten Sie sich bei der Polizei melden. Auch bei einem finanziellen Schaden sollten Sie in jedem Fall bei der Polizei Strafanzeige wegen Betrugs erstatten. |elz
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Kaiserslautern, 21.07.2022