Das 9-Euro-Ticket ist ab 1. Juni bundesweit im gesamten Nahverkehr gültig

VRN arbeitet mit Hochdruck an der Umsetzung

Die Bundesregierung hat aufgrund steigender Energiekosten zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des Entlastungspaketes beschlossen, auch für Bus und Bahn ein besonderes Angebot bundesweit einzuführen, das sogenannte „9-Euro-Ticket“.

Start des 9-Euro-Tickets ist der 1. Juni 2022. Das Ticket ist bundesweit im Nahverkehr der 2. Klasse gültig und für 9 Euro pro gewählten Kalendermonat im Juni, Juli und August verfügbar. Ein flexibler Beginn, z.B. ab dem 15. eines Monats, ist nicht möglich. Die Monatskarte ist über alle Vertriebswege digital (z.B. per App oder auf einem Onlineportal der DB, rnv und des VRN) und analog (z.B. Fahrkartenautomat, Mobilitätszentralen, Verkaufsstellen) erhältlich. Kinder bis einschließlich 5 Jahren fahren während des Aktionszeitraums kostenlos mit. Kinder ab 6 Jahren benötigen ein eigenes 9-Euro-Ticket.

Der Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) ist derzeit in Zusammenarbeit mit den im VRN zusammengeschlossenen Verkehrsunternehmen mit Hochdruck an der regionalen Umsetzung zum genannten Starttermin. Das 9-Euro-Ticket gilt auch im gesamten VRN-Verbundgebiet. Die VRN-Zeitkarten-/Abo-Kunden, d.h. Jahres- und Halbjahreskarteninhaber, sollen z.B. durch Reduktion des Fahrpreises per Bankeinzug oder nachträglicher Erstattung entlastet werden, benötigen kein neues Ticket und können stattdessen z.B. ihr Rhein-Neckar-Ticket oder Job-Ticket deutschlandweit nutzen.

Grundsätzliche tarifliche Rahmenbedingungen

Das 9-Euro-Ticket für Neukunden wird personalisiert ausgegeben. Auf dem Ticket ist ein entsprechendes Feld zum Eintrag des Namens des Käufers vorzusehen. Es ist nicht übertragbar.

Eine generelle kostenfreie Mitnahme von Hunden oder Fahrrädern gilt nicht.

Die Nutzung von Ruftaxi-Verkehren ist kostenfrei möglich.

Mitnahme- oder besondere tarifliche Regelungen der VRN-Zeitkarten/Abos gelten lediglich für das VRN-Verbundgebiet, darüber hinaus jedoch nicht.

Außerhalb des VRN-Gebietes gilt das 9-Euro-Ticket als persönlicher Fahrschein der 2. Klasse ohne erweiterte Regelungen bundesweit.

Es gilt nicht im Fernverkehr (beispielsweise ICE, IC, EC).

Regelungen für Bestandskunden von VRN-Zeitkarten im VRN

Für die Inhaber von Zeitkarten (Karte ab 60, Rhein-Neckar-Ticket, Rhein-Neckar-Ticket Plus, Jahreskarte, MAXX-Ticket, SuperMAXX-Ticket, Job-Ticket) wird der monatlich zu entrichtende Fahrpreis auf 9 Euro reduziert, ggfls. die Differenz zu bereits abgebuchten höheren Beträgen nachträglich erstattet. Es wird kein neues Ticket benötigt, statt dessen kann man mit der VRN-Zeitkarte deutschlandweit fahren.

Beim Semester-Ticket wird der Preis für noch zu erwerbende Semester-Tickets für die drei Monate des Aktionszeitraums auf 9 Euro festgesetzt. Bei bereits erworbenen Semester-Tickets für das Sommersemester 2022 wird der Preis anteilig erstattet. Dasselbe gilt für Anschluss-Semester-Tickets. Der von den Studierenden zu entrichtende Grundbeitrag wird für den Aktionszeitraum ausgesetzt. Dies soll auch für das in Kaiserslautern vereinbarte Solidarmodell gelten sowie für die separat ausgehandelten Abendregelungen einiger Hochschulen im optionalen Modell.

VRN-Service

Weitere Informationen, Fahrpläne sowie eine detaillierte Fahrplanauskunft sind zu finden unter www.vrn.de oder in der myVRN-App, die praktische Fahrplan-App für unterwegs.

Quelle Text:
Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH
B1 3-5, 68159 Mannheim

www.vrn.de

Mannheim, 03.05.2022