Die Polizei nimmt derzeit massenhaft Anzeigen zu einem Forderungsschreiben der Kanzlei Schmidt und Kollegen für angebliche Gewinnspiel-Anmeldungen entgegen. Hierbei behauptet eine vermeintliche Rechtsanwaltskanzlei von der Firma „EURO LOTTO ZENTRALE EURO JACKPOT-6/49“ ermächtigt zu sein, „Vorgerichtliche Mahnungen“ einzufordern. Die Polizei ermittelt in mehreren Fällen wegen versuchten Betruges. In den Schreiben werden Beträge im dreistelligen Bereich von den Empfängern gefordert. Dabei handelt es sich angeblich um ausstehende Gebühren, die im Rahmen eines telefonisch abgeschlossenen Abonnements angefallen sein sollen. Den Schreiben liegt ein SEPA-Lastschriftmandat zur Begleichung der Forderungen bei. Neben den postalischen Schreiben, werden auch Mahnungen per E-Mail versendet. Die Polizei warnt vor diesen Schreiben und rät keinesfalls auf diese einzugehen. Erteilen Sie keine Lastschriftmandate, führen Sie keine Überweisungen aus und setzen Sie sich mit der örtlichen Polizeidienststelle in Verbindung.
Empfänger von Inkassoschreiben können auf der Internetseite der Verbraucherzentrale unter www.inkasso-check.de kostenlos überprüfen, ob eine Inkasso-Forderung zu Recht besteht und ob die Höhe der Kosten gerechtfertigt ist. Unter https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/inkasso-so-erkennen-sie-unserioese-forderungen-10871 gibt es außerdem Informationen, wie man unseriöse Inkassoforderungen entlarven kann. |elz
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Quelle Text/Bild:
Polizeipräsidium Westpfalz
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Kaiserslautern, 08.04.2022