Polizistenmord in Ulmet: Aufhebung des Haftbefehls wegen Jagdwilderei gegen den 32-Jährigen

Nach Entfallen des Tatverdachts einer Beteiligung am Polizistenmord in Ulmet nunmehr auch Aufhebung des Haftbefehls wegen Jagdwilderei gegen den 32-Jährigen

Ich nehme zunächst Bezug auf meine Presseerklärung vom 01.03.2022:
Wir berichteten am 01.03.22: „Neue Erkenntnisse über den Tathergang der Tötungsdelikte an zwei Polizeibeamten in Ulmet“

Das Landgericht Kaiserslautern hat heute den Haftbefehl gegen den 32-Jährigen aufgehoben, so dass dieser sich auf freiem Fuß befindet. Das Landgericht entschied als Beschwerdeinstanz auf Antrag der Verteidigung. Es sah keine Fluchtgefahr und damit keinen Haftgrund mehr. Hierfür spielte unter anderem eine Rolle, dass der Haftbefehl nach einer von der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern Ende Februar beantragten Änderung aufgrund neuer Ermittlungsergebnisse nur noch wegen gewerbsmäßiger Jagdwilderei und versuchter Strafvereitelung bestand.
Die Ermittlungen dauern an.

Dr. Gehring
Leitender Oberstaatsanwalt

Quelle Text/Bild:
Staatsanwaltschaft Kaiserslautern
Bahnhofstraße 24
67655 Kaiserslautern

https://stakl.justiz.rlp.de

Kaiserslautern, 09.03.2022