ZOLL prüft Corona- Testzentren

Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Saarbrücken überprüften am 4. März 2022 die Beschäftigungsverhältnisse in 72 Corona- Testzentren im Raum Saarland und südliches Rheinland-Pfalz. Insgesamt wurden 116 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt. Die Prüfungen waren Teil einer regionalen Schwerpunktprüfung. Die Beschäftigten der FKS kontrollierten die Einhaltung der Vorschriften des Mindestlohngesetzes (MiLoG), hier insbesondere die Zahlung des Mindestlohnes, die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Melde- und Beitragszahlungspflichten, sowie den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale Beschäftigung von Ausländern.

Seit dem 1. Januar 2022 gilt für die Beschäftigten der allgemeine Mindestlohn von 9,82 Euro je Stunde.

Die Prüfungen führten zu folgenden Verdachtsmomenten: 21x Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (fehlende Anmeldung zur Sozialversicherung) 14x Mindestlohnverstoß 8x Leistungsmissbrauch 2x unerlaubte Ausländerbeschäftigung

Die Arbeitsabläufe in den Testzentren wurden während der Prüfungen nicht bzw. nur geringfügig beeinträchtigt, sodass trotz erfolgter Prüfung der Testbetrieb fortgesetzt werden konnte.

Seit Beginn der COVID19-Pandemie eröffneten bundesweit immer mehr Corona-Testzentren. Der Umfang des Testgeschehens hängt eng mit dem Infektionsgeschehen zusammen, so dass auch der Personalbedarf in den Testzentren schwankt. Dort werden überwiegend Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne spezifische berufliche Qualifikation eingesetzt. Die Beschäftigungsverhältnisse sind in der Regel nicht auf Dauer angelegt oder dienen zur Überbrückung von Einschränkungen in anderen Geschäftsbereichen.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch – wie heute/am 4. März 2022 – regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein wichtiges Instrument insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung darstellt.

Quelle Text/Bild:
Hauptzollamt Saarbrücken
Dienststellenschlüssel 9300
Präsident-Baltz-Straße 5
66119 Saarbrücken

www.zoll.de

Kaiserslautern, 07.03.2022