Vor einem angeblich lukrativen Geschäftsmodell mit Kryptowährungen warnen die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz. Per Mail werden beispielsweise gefälschte Online-Artikel der bekanntesten deutschen Boulevardzeitung verschickt. Darin gaukeln Kriminelle vor, selbst Prominente hätten auf diversen Online-Trading-Plattformen Geld investiert und seien innerhalb kürzester Zeit noch reicher geworden. Herhalten muss beispielsweise der Name einer Fernseh-Show, in der mit der Vorstellung von Geschäftsideen Investoren für Produkte gesucht werden. Geworben wird auch über soziale Netzwerke und Messenger-Dienste. Immer öfter werden Verbraucher auch durch Spam-Mails auf das Geschäftsmodell aufmerksam.
„Wer sich auf die Handelsplattform locken lässt, muss zunächst ein Online-Konto anlegen und dem Anbieter zur Freischaltung des Accounts eine Telefonnummer übermitteln. In einem darauffolgenden Telefonat wird außerdem eine Kopie des Führerscheins angefordert“, informiert Jennifer Kaiser von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Im Anschluss kann die erste Investition von 250 Euro per Kreditkarte erfolgen. Und dann beginnt der Telefonterror, bei dem angeblich hoch professionelle Berater zu weiteren Geldeinzahlungen drängen.
Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz geben Tipps, wie man unseriöse Geschäftemacher entlarven kann.
– Impressum prüfen:
Der erste Schritt sollte immer die Prüfung des Impressums sein. Fehlt ein Impressum, gilt es auf jeden Fall Abstand zu nehmen. Hat der Anbieter laut Impressum seinen Sitz im Ausland, kann es schwierig werden, die eigenen Rechte durchzusetzen.
– Geschäftsmodell auf seine Transparenz hin prüfen:
Erhält man erst nach Kontaktaufnahme oder nach einer Registrierung genauere Informationen über das Geschäftsmodell, ist Misstrauen angesagt. Vor der Einzahlung eines Betrages sollte man sich immer unabhängig beraten lassen.
– Vorsicht bei Aufforderungen Freunde zu werben:
Wird man aufgefordert, Freunde und Bekannte anzuwerben, sollte man hellhörig werden. Hinter der Aufforderung stecken sogenannte Schneeballsysteme. Diese brauchen eine ständig wachsende Anzahl an Teilnehmenden, denn die Auszahlung an die Mitglieder wird durch die Einzahlung der neu geworbenen Teilnehmer finanziert. Solche Systeme brechen zwangsläufig nach einer gewissen Zeit in sich zusammen.
– Auf eine Lizenz achten:
Es gilt zu überprüfen, ob es sich um ein von der BaFin oder einem anderen EU-Land lizenziertes Unternehmen handelt. Dies kann über die Unternehmensdatenbank der BaFin unter https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/start.do abgefragt werden.
– Misstrauisch sein und bei Verdacht die Polizei und die BaFin
kontaktieren:
Wer die Befürchtung hat, auf eine unseriöse Masche hereingefallen zu sein, sollte dies der Polizei melden und Strafanzeige erstatten. Wem ein Angebot suspekt vorkommt, kann die BaFin per E-Mail informieren.
Beschwerden oder Hinweise zu einem Unternehmen, Produkt oder Anbieter können Sie über das Beschwerde-Formular unter https://www.verbraucherzentrale.de/beschwerde der Verbraucherzentrale mitteilen.
Weitere Informationen bieten Verbraucherzentrale und Polizei auf ihren Internetseiten unter folgenden Links:
https://kriminalpraevention.rlp.de/de/cybersicherheit/phaenomene/kryptowaehrungen/
Weitere Auskünfte, Hilfen und schriftliche Informationen gibt es bei den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale sowie in den Polizeipräsidien.
Quelle Text/Bild:
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Pressestelle
www.polizei.rlp.de/lka
Mainz, 12.01.2022