Nach dem Beschluss des neuen Infektionsschutzgesetzes (IfSG), das heute in Kraft tritt, gilt ab sofort in den Bussen und Bahnen im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) die 3 G Regelung.
Eine Beförderung ist nur noch für geimpfte, genesene und aktuell getestete Fahrgäste möglich (3G). Gültige Testnachweise sind sowohl PCR-Tests als auch Antigen-Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden). Diese müssen durch eine offiziell zugelassene Stelle dokumentiert sein. Ausgenomen von dieser Regelung sind lediglich Kinder unter sechs Jahren sowie Schülerinnen und Schüler mit einem entsprechenden Nachweis der Schule oder z.B. einem Schülerausweis. Der 3G-Nachweis ist während der gesamten Fahrt für Stichprobenkontrollen bereitzuhalten.
Alle Fahrgäste haben während des gesamten Aufenthalts in den Bussen und Bahnen Atemschutzmasken (FFP2) oder medizinische Masken zu tragen. Von der Maskenpflicht befreit sind Kinder unter sechs Jahren, Fahrgäste mit entsprechendem Attest sowie gehörlose und schwerhörige Fahrgäste nebst Ihren Begleitpersonen. Weitere Informationen unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/buerokratieabbau/3g-regel-in-bus-und-bahn-1983736
Die Verkehrsunternehmen im VRN sind verpflichtet, sowohl die 3G Regelung, als auch die Maskenpflicht mit stichprobenhaften Nachweiskontrollen zu überwachen. Bei einem Verstoß bzw. bei Missachtung der 3G-Regel können Fahrgäste aus den Fahrzeugen verwiesen werden. Außerdem erfolgt gegebenenfalls auch eine Anzeige der damit verbundenen Ordnungswidrigkeit bei den zuständigen Bußgeldstellen.
Quelle Text/Bild:
Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH
B1 3-5, 68159 Mannheim
www.vrn.de
Mannheim, 24.11.2021