Rundfunkkommission hat Onlinebeteiligung zum Entwurf einer Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gestartet

„Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss mehr sein als nur Radio und Fernsehen. Er muss die Nutzerinnen und Nutzer in der digitalen Medienwelt dort erreichen, wo sie sind. Es geht uns Ländern darum, dies zu flexibilisieren, indem Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung mit öffentlich-rechtlichem Profil auf allen Verbreitungswegen empfangen werden können. Dafür haben wir Länder Vorschläge gemacht, die wir nun zur öffentlichen Diskussion stellen“, erklärte Medienstaatssekretärin Heike Raab als Koordinatorin der Rundfunkkommission der Länder zum Start der Onlinebeteiligung auf www.rundfunkkommission.rlp.de. Gelegenheit für Anmerkungen und Stellungnahmen besteht bis zum 14. Januar 2022.

„Bereits beim Medienstaatsvertrag haben wir mit einer breiten Öffentlichkeitsbeteiligung gute Erfahrungen gemacht und wichtige Impulse erhalten. Die ‚Beteiligung aller‘ passt gut zum neu formulierten Auftrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio, ein ‚Angebot für alle‘ zu machen“, erläuterte Heike Raab.

Die Rundfunkkommission hat am 20. Oktober 2021 beschlossen, konkrete Vorschläge zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks öffentlich zur Diskussion zu stellen. In dieser ersten Phase der Reform geht es unter anderem um den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die Flexibilisierung des Programmangebots und die Fortschreibung des Online-Auftrags. Fragen der Finanzierung sind nicht Gegenstand der jetzigen Vorschläge. Sie sollen in einem zweiten Reformschritt behandelt werden.

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Mainz, 19.11.2021