Am Mittwoch, den 14. November 2018, wählte der Senat der TUK im Rahmen seiner regulären Sitzung die fünf internen Mitglieder des Hochschulrats neu. Die Neuwahlen standen aufgrund der ablaufenden Amtszeit der amtierenden Hochschulräte zum 31. Dezember dieses Jahres an.
Als Universitätsvertreter wurden folgende Personen neu in den Hochschulrat gewählt: Prof. Helmut Kleine-Kraneburg aus dem Fachbereich Architektur, Prof. Dr. Ralf Korn aus der Mathematik und Prof. Dr. Norbert Wehn aus der Elektro- und Informationstechnik sowie Florian Schweizer als Vertreter der Studierenden, ebenfalls aus dem Fachbereich Mathematik. Frau apl. Prof. Dr. Gabriele Hornung, die bereits in der ablaufenden Amtszeit im Hochschulrat vertreten war, wurde von den Senatsvertretern wiedergewählt. Sie vertritt den Fachbereich Chemie. Für alle fünf gewählten Vertreter beginnt die fünfjährige Amtszeit in der Funktion des Hochschulrats am 1. Januar 2019.
Das insgesamt aus zehn Mitgliedern bestehende Gremium setzt sich aus fünf externen Mitgliedern aus den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft und öffentliches Leben zusammen, die durch das Ministerium berufen werden.
Dazu kommen fünf interne Hochschulmitglieder, die aus den Gruppen der Hochschullehrer, der akademischen Mitarbeiter und der Studierende gestellt und vom Senat gewählt werden.
Universitätspräsident Prof. Dr. Helmut J. Schmidt dankt den amtierenden Hochschulräten für ihr Engagement in der vergangenen Amtszeit und für die wertvollen Impulse und wichtigen Diskussionen, die in dieser Zeit geführt wurden. „Für uns ist der Hochschulrat ein zentrales Organ und ein wichtiger Player in unseren strategischen Überlegungen. Wir schätzen das Engagement seiner Akteurinnen und Akteure in unseren Diskussionen sehr und freuen uns schon sehr auf die Zusammenarbeit in neuer Konstellation.“
Der Hochschulrat wurde als zentrales Organ mit dem Hochschulgesetz (HochSchG) vom 21.07.2003 eingeführt. Seine Aufgabe ist die Förderung des Hochschulprofils und der Leistungs- bzw. Wettbewerbsfähigkeit der Universität. Der Hochschulrat verfügt über grundlegende Beratungs- und Zustimmungsrechte für wichtige Angelegenheiten der Hochschule, wie etwa den Gesamtentwicklungsplan, die Richtlinien für die Finanzverteilung oder die Wahl der Präsidentin/des Präsidenten. Mit dem Hochschulrat sollen interne Entscheidungsprozesse durch externen Sachverstand unterstützt werden.
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Kaiserslautern: 21.11.2018