Der Zoll kontrollierte am 17. und 18. September 2021 im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung Personen und Arbeitgeber des Wach- und Sicherheitsgewerbes.
Beim Hauptzollamt Saarbrücken waren 53 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Standorte Kaiserslautern, Landau und Saarbrücken unterwegs und prüften die Arbeitsbedingungen der angetroffenen Beschäftigten.
Die Zöllnerinnen und Zöllner kontrollierten insbesondere die ordnungsgemäße Zahlung des vorgeschriebenen Mindestlohns in Höhe von 9,60 Euro pro Stunde, die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.
Insgesamt wurden 162 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt, die in 39 Unternehmen beschäftigt waren. In mindestens 37 Fällen muss genauer hingesehen werden: Bisher ergab sich unter anderem in 16 Fällen der Verdacht auf Sozialleistungsbetrug (§ 266 a Strafgesetzbuch: Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt), in 12 Fällen der Verdacht des Leistungsmissbrauchs und in 5 Fällen der Verdacht eines Mindestlohnverstoßes.
Die Prüfungen dauern noch an, in einigen der Unternehmen schließen sich auch noch Geschäftsunterlagenprüfungen an.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
Quelle Text/Bild:
Hauptzollamt Saarbrücken
Dienststellenschlüssel 9300
Präsident-Baltz-Straße 5
66119 Saarbrücken
www.zoll.de
Kaiserslautern, 22.09.2021