Inzidenz wieder dauerhaft über 35 – Ab heute gelten wieder strengere Corona-Regeln

Die Sieben-Tage-Inzidenz unter Berücksichtigung der ausländischen Stationierungsstreitkräfte lag in der Stadt Kaiserslautern am Samstag, den 21. August 2021 den dritten Tag in Folge über dem Schwellenwert von 35. Damit gilt seit heute, Montag den 23. August 2021, die vom Land Rheinland-Pfalz mit der 25. Corona-Bekämpfungsverordnung eingeführte 3-G-Regel für Aktivitäten im Innenbereich. Veranstaltungen im Innenraum, die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (z. B. Friseur, Kosmetik, Körperpflege), Kultur- und Freizeitaktivitäten im Innenbereich (z.B. der Besuch von Kinos, Theatern, Museen, Ausstellungen, Spielhallen, Wettvermittlungsstellen) sowie der Besuch der Innengastronomie und der Innenbereiche von Zoos und botanischen Gärten sind nur noch für Personen zulässig, die vollständig geimpft, genesen oder getestet sind.

Schnell- und Selbsttests dürfen dabei maximal 24 Stunden, ein PCR-Test maximal 48 Stunden alt sein. Die Testpflicht entfällt für Kinder bis einschließlich 14 Jahre sowie für Schülerinnen und Schüler.

Bei der Beherbergung in Hotels und Jugendherbergen ist bei nicht geimpften und nicht genesenen Personen ein Test bei Anreise und danach alle 72 Stunden während des Aufenthalts notwendig.

Durch den Anstieg der Sieben-Tage-Inzidenz sind Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 350 und Veranstaltungen im Freien mit mehr als 500 Personen nicht mehr zulässig. In Schulen gilt die Maskenpflicht auch während des Unterrichts. Ausgenommen hiervon sind in Förderschulen Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihrer Behinderung keine Maske tragen oder tolerieren können.

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Quelle Text/Bild:
Pressestelle der Stadtverwaltung Kaiserslautern,
Willy-Brandt-Platz 1,
67657 Kaiserslautern

www.kaiserslautern.de

Kaiserslautern, 23.08.2021

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