RLP – Neues Datenangebot: Vorläufige monatliche Todesursachenstatistik

Die amtliche Statistik erweitert ihr Datenangebot um vorläufige Ergebnisse aus der Todesursachenstatistik, die erstmals für den Zeitraum Januar 2020 bis Januar 2021 veröffentlicht werden. Laut Statistischem Landesamt in Bad Ems umfassen die Ergebnisse die wichtigsten Diagnosegruppen und Einzeldiagnosen inklusive COVID-19 und sollen zukünftig monatlich aktualisiert werden. Das neue Datenangebot ist Antwort auf den wachsenden Bedarf nach aktuellen Zahlen zum Pandemiegeschehen und soll die bestehende jährliche Todesursachenstatistik ergänzen. Im Rahmen der ersten Auswertungsrunde wurden für das Jahr 2020 insgesamt 1.836 Todesfälle in Rheinland-Pfalz ausgewiesen, bei denen COVID-19 auf der Todesbescheinigung vermerkt war. In fast 82 Prozent der Fälle war COVID-19 das sogenannte Grundleiden, das heißt, die Krankheit war die Todesursache. In den restlichen nachrichtlich festgehaltenen Fällen wurde COVID-19 als Begleiterkrankung vermerkt; die Personen sind also „mit COVID-19 verstorben“, hatten jedoch ein anderes Grundleiden. Bei der Einordnung dieser Ergebnisse gilt es zu berücksichtigen, dass erst knapp 84 Prozent der Todesfälle von Dezember 2020 ausgewertet wurden und sich die Fallzahlen daher noch erhöhen können. Für den gesamten Berichtszeitraum Januar 2020 bis Januar 2021 wurden für Rheinland-Pfalz mehr als 97 Prozent aller Todesfälle verarbeitet.

Neben einer schnelleren Sichtbarkeit der unmittelbaren Einflüsse einer Pandemie auf die Mortalitätsentwicklung liefern die Zahlen eine Datengrundlage zur rascheren Überprüfung möglicher weiterer Folgen, die mit der Pandemie und den Maßnahmen zu deren Bekämpfung in Zusammenhang gebrachten werden. Beispielsweise gab es im Jahr 2020 in Rheinland-Pfalz nach den vorläufigen Auswertungen 464 Suizide. Die jährliche Todesursachenstatistik weist für die Jahre 2010 bis 2019 durchschnittlich 507 Suizide pro Jahr aus.

Die Zahlen stammen aus der Todesursachenstatistik, deren Grundlage die offiziellen Todesbescheinigungen bilden, auf denen im Rahmen der Leichenschau alle zum Tode führenden Ursachen durch den zuständigen Arzt vermerkt werden. Die Unterscheidung nach den verschiedenen Todesursachen erfolgt auf Basis einer international einheitlichen Klassifikation (ICD-10). Die monatlichen Berichte in der Todesursachenstatistik stellen vorläufige Daten dar, die für ausgewählte Merkmale aufbereitet und veröffentlicht werden. Die Daten bilden den jeweiligen Bearbeitungsstand zum monatlichen Stichtag ab und können sich durch Nachmeldungen oder Korrekturen noch verändern. Stichtag für die jetzt veröffentlichten Daten ist der 25. Juni 2021.
Die Monatsberichte der Todesursachenstatistik stellen fortlaufend revidierte und vervollständigte Ergebnisse dar, d. h. die Qualität der Berichte erhöht sich mit zunehmendem Vollständigkeitsgrad. Dennoch handelt es sich grundsätzlich weiterhin um vorläufige Daten. Zeitlich verzögerte Nachmeldungen, der späte Versand von Todesbescheinigungen oder Korrekturen z. B. des Wohnortes oder des Geschlechts können erst mit der Zeit – also mit späteren Veröffentlichungen – integriert und korrigiert werden.COVID-19: Unterschiede zwischen Ergebnissen der Todesursachenstatistik und der Meldungen nach dem Infektionsschutzgesetz.COVID-19-Sterbefälle werden auf zwei Meldewegen erfasst: Zum einen über die amtliche Todesursachenstatistik, zum anderen über die Meldepflichten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Das Robert Koch-Institut (RKI) und die Landesgesundheitsbehörden veröffentlichen COVID-19-Sterbefallzahlen nach dem IfSG.
Unterschiede in den beiden Dokumentationsformen führen dazu, dass die Fallzahlen der COVID-19 Sterbefälle in beiden Statistiken nicht identisch sind: Erstens differiert die Datenbasis in beiden Statistiken. In die Todesursachenstatistik gehen alle COVID-19-Fälle ein, die auf der Todesbescheinigung einen entsprechenden Eintrag haben. Die Todesursachenstatistik unterscheidet nach nachgewiesenen (U07.1) und Verdachtsfällen (U07.2) sowie nach Grundleiden und Begleiterkrankung. In die unikausale Jahresstatistik der Todesursachenstatistik gehen nur die Fälle mit Grundleiden ein, während in den Monatsberichten der Todesursachenstatistik auch jene Sterbefälle nachrichtlich ausgewiesen werden, bei denen COVID-19 als Begleiterkrankung auftrat. Die Gesundheitsämter melden an die zuständige Landesbehörde und das RKI COVID-19-Todesfälle gemäß §6 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes. Vom RKI werden daher nur diejenigen COVID-19-Todesfälle publiziert, bei denen ein laborbestätigter Nachweis von SARS-CoV-2 vorliegt und die in Bezug auf diese Infektion verstorben sind (RKI 2020). Zweitens ist in der Todesursachenstatistik die Unterscheidung zwischen den an und den mit COVID-19 Verstorbenen wesentlich. In der Todesursachenstatistik wird das Grundleiden (verstorben an) anhand aller Angaben auf der Todesbescheinigung auf Basis des Regelwerks der WHO bestimmt. Jedoch kann es insbesondere bei fehlerhaften oder unvollständigen Todesbescheinigungen schwierig sein, beide Gruppen verlässlich voneinander abzugrenzen. Bei den Statistiken nach dem IfSG findet eine solche Unterscheidung nicht immer statt. Drittens können die Datenstände zu einem jeweiligen Stichtag in den beiden Dokumentationen unterschiedlich weit aufgearbeitet sein. Aufgrund dieser Dokumentationsunterschiede kann es zwischen den beiden Statistiken somit verfahrenstechnisch bedingt zu Diskrepanzen bzgl. der COVID-19-Sterbefälle kommen. Ein Vergleich dieser beiden Statistiken sollte daher immer vor dem Hintergrund dieser differierenden Datengrundlagen und Meldewege erfolgen.

Autor: Markus Elz (Referat Soziales, Gesundheit, Rechtspflege)

 

Ausgewählte Todesursachen in Rheinland-Pfalz nach Berichtsmonaten (Vorläufige Ergebnisse; Stand 25.06.2021)
Download Tabelle

Todesursachen_2020Tabelle_

Quelle Text/Bild:
Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz
Mainzer Straße 14-16
56130 Bad Ems

www.statistik.rlp.de

Kaiserslautern, 08.07.2021