Aufgrund eines anonymen Hinweises haben die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern und das Polizeipräsidium Westpfalz Ermittlungen gegen zwei Beamte des Polizeipräsidiums Einsatz, Logistik und Technik (PP ELT) wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz aufgenommen.
Die beiden Polizisten sind Angehörige des Sachgebietes Diensthundewesen der Abteilung Bereitschaftspolizei des PP ELT in Enkenbach-Alsenborn. Sie sind für die Beschaffung und Ausbildung der Diensthunde der rheinland-pfälzischen Polizei zuständig. In dem Schreiben wird den Ausbildern vorgeworfen, mehrfach unnötigen Zwang gegen Hunde ausgeübt zu haben. Gegenstand der Ermittlungen ist, ob der Anonymus auf einen realen Sachverhalt Bezug nimmt, gegebenenfalls was sich genau abgespielt hat, ob sich dies im Rahmen der zulässigen Hundeausbildungsmethoden gehalten hat und, wenn nicht, ob dadurch ein Straftatbestand erfüllt wurde.
Die Vernehmungen zahlreicher Zeugen haben bereits begonnen. Es wird nachberichtet.
Zum Wortlaut des einschlägigen Straftatbestands: Nach Paragraph 17 des Tierschutzgesetzes wird bestraft, „wer einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt“. |mhm
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Quelle Text/Bild:
Polizeipräsidium Westpfalz
Logenstraße 5
67655 Kaiserslautern
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Kaiserslautern, 22.06.2021