18-Jähriger flüchtet vor Polizeikontrolle

Die „Führerschein-Karriere“ eines jungen Mannes aus dem Landkreis hat am Dienstag ein Ende gefunden, noch bevor sie überhaupt angefangen hat. Der 18-Jährige wollte sich am späten Abend vor einer Verkehrskontrolle drücken und lieferte sich eine etwa zehnminütige Verfolgungsfahrt mit der Polizei. Dabei kam es auch zur Kollision mit einem Streifenwagen. Verletzt wurde aber niemand. Es blieb bei Blechschäden.

Gegen halb 12 waren Polizeibeamte während einer Streifenfahrt auf der Landstraße zwischen Otterberg und Otterbach auf einen Pkw aufmerksam geworden, der ihnen entgegenkam. Der Grund: An dem Pkw war ein Scheinwerfer defekt, und der Wagen trug kein (erkennbares) Kennzeichen. Die Streife wendete daraufhin und folgte dem Auto.

In Höhe des Parkplatzes Geisenmühle bemerkte der Fahrer offenbar seine „Verfolger“ und gab Gas. Mit Geschwindigkeiten bis zu 150 km/h ging die Fahrt über die L387 bis nach Erlenbach. Im Ort bremste der Pkw-Fahrer unvermittelt, so dass es zu einem Zusammenstoß mit dem Funkstreifenwagen kam. Danach setzte der Mann seine Fahrt zunächst fort, kurz darauf stoppte er dann aber seinen Wagen und stellte sich den Polizisten.

In einer ersten Befragung gab der 18-Jährige an, dass der Pkw seinem Großvater gehöre, aber schon seit längerer Zeit außer Betrieb gesetzt und weder zugelassen noch versichert sei. Das verwendete Saisonkennzeichen – das nur bis Februar 2018 gültig war – habe er sich irgendwoher besorgt. Er selbst besitze auch keine gültige Fahrerlaubnis.

Zudem räumte der junge Mann ein, vor wenigen Tagen Cannabis konsumiert zu haben. Ein Schnelltest bestätigte seine Angaben und reagierte positiv auf den Wirkstoff THC.

Gegen den 18-Jährigen wird deshalb unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Fahrens unter Drogeneinfluss, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Kennzeichenmissbrauchs ermittelt. Auch die Flucht vor der Polizeikontrolle – also das Missachten der Sondersignale und der Aufforderung anzuhalten – stellt nach der Straßenverkehrsordnung eine Ordnungswidrigkeit dar. Auf den 18-Jährigen kommen also strafrechtliche und ordnungsrechtliche Konsequenzen zu. | cri

Beispielbild, Bildquelle: http://www.polizei-beratung.de/presse/pressebilder.html

Quelle Text/Bild:
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Kaiserslautern, 31.10.2018