Die Kombination von Regen und Laub kann schnell zur Rutschpartie für Fußgänger und Autofahrer werden. Um diese Gefahr zu minimieren, weist die Stadtbildpflege Kaiserslautern (SK) darauf hin, dass regelmäßiges Kehren und Beseitigen von Herbstlaub unerlässlich und auch Bürgerpflicht ist. Gemäß Straßenreinigungssatzung sind Grundstückseigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken, die durch eine öffentliche Straße erschlossen sind oder an sie angrenzen, zur Reinigung verpflichtet. Diese Pflicht übernimmt die SK für Anlieger von Straßen, die explizit in der Straßenreinigungssatzung verzeichnet sind. Hierfür wird je nach Reinigungsklasse auch eine Gebühr erhoben.
Bei der Reinigung von Bürgersteigen und Straßen sollte man darauf achten, dass das Laub nicht in die Rinnsteine und Gullys gelangt und die Straßeneinläufe verstopft. Regenwasser kann dann nicht mehr richtig abfließen und gelangt unter Umständen in angrenzende Gebäude. Deshalb sollten die Regeneinläufe immer frei von Laub gehalten werden. Das Laub kann auf den Wertstoffhöfen abgegeben werden oder in die im Stadtgebiet aufgestellten Grünschnittcontainer eingeworfen werden. Hilfreich für den Laubtransport sind die kostenfreien, auf den Wertstoffhöfen erhältlichen Laubsäcke. Der eigentliche Straßenkehrricht ohne Laub gehört in den Restmüll.
– Petra Adam
– Öffentlichkeitsarbeit, Stadtbildpflege Kaiserslautern
Bildquelle: Enilon UG
Quelle Text:
Pressestelle der Stadtverwaltung Kaiserslautern,
Willy-Brandt-Platz 1,
67657 Kaiserslautern
www.kaiserslautern.de
Kaiserslautern, 25.10.2018