Corona-Hilfe: Jobcenter muss monatlich 129 Euro für FFP2-Masken zahlen

Jetzt Anträge stellen!

Hartz IV – Antrag auf Mehrbedarf für FFP-2 Masken
Die 12. Kammer des Sozialgerichts Karlsruhe hat am 11.02.2021 ein rechtskräftiges Urteil zum Thema getroffen. Demnach besteht für Empfänger:innen von Hartz IV ein Mehrbedarf zur Anschaffung von 20 FFP2-Masken pro Woche (Einzelhaushalt). Diese müssen entweder vom Jobcenter zur Verfügung gestellt werden oder der Geldwert in Höhe von 129,00 € pro Monat (Einzelhaushalt) ausgezahlt werden. Bei Mehrpersonenhaushalten müssten entsprechend mehr Masken, bzw Geld bewilligt werden.

Sollten in einer Bedarfsgemeinschaft mehre Personen leben, dann am besten den Antrag für jede Person einzeln stellen!

Einen Musterantrag finden Sie auf www.die-linke-kaiserslautern.de

Quelle Text/Bild:
Fraktion DIE LINKE im Stadtrat Kaiserslautern
Willy Brandt Platz 1
67657 Kaiserslautern

www.die-linke-kaiserslautern.de/partei/stadtratsfraktion/

Kaiserslautern, 16.02.2021