Zum wiederholten Male haben Bund und Länder gestern die Verlängerung der weitgehenden Schließung des wirtschaftlichen Lebens beschlossen, die damit für manche Bereiche bald für vier Monate gelten wird. Hierzu erklärte Justizminister Herbert Mertin heute in Mainz: „Die angeordneten Schließungen im Handel und im Dienstleistungssektor bergen die Gefahr einer bisher nicht gekannten Flut von Insolvenzverfahren an unseren rheinland-pfälzischen Gerichten. Dies gilt es unbedingt zu verhindern!
Die schon Ende Oktober von der Bundesregierung in Aussicht gestellten Wirtschaftshilfen müssen jetzt ohne weitere Verzögerungen endlich fließen! Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung die weitere Aussetzung der an sich bestehenden Pflicht für überschuldete Firmen, einen Insolvenzantrag zu stellen, im Bundesrat mitgetragen. Bis zum 30. April bleibt die Insolvenzantragspflicht danach weiter ausgesetzt. Ich sehe die Regelung zwar mit gemischten Gefühlen – es droht nach wie vor eine große Pleitewelle, die jetzt zunächst weiter in das Jahr verschoben wird. Damit aber möglichst viele Unternehmen, deren Geschäftsmodell vor der Pandemie intakt war, überleben können, war dies letztlich unumgänglich. Umso dringender ist jetzt die unverzügliche Auszahlung – niemandem ist geholfen, wenn zu späte Hilfszahlungen nur noch die ‚Beerdigungskosten‘ eines Insolvenzverfahrens decken!“
Bu: Das Bild zeigt Justizminister Herbert Mertin.
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Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz (MJ)
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Mainz, 11.02.2021