Mehrere offene Haftbefehle haben Polizeibeamte am Mittwoch vollstreckt. Daraus ergaben sich teilweise neue Ermittlungsverfahren.
Als die Beamten am Nachmittag einem Mann in der Innenstadt einen Besuch abstatten wollten, fanden sie die Wohnungstür offen vor. Wie sich herausstellte, war der gesuchte 42-Jährige nicht zu Hause – dafür aber sein Sohn. Aus dem Zimmer des 17-Jährigen roch es verdächtig nach Marihuana. Darauf angesprochen, gab der Jugendliche zu, Drogen zu besitzen und händigte den Beamten zwei Brocken – rund 16 Gramm – Haschisch aus.
Weil die Polizisten sehen konnten, dass im Regal des Jungen ein Teleskopschlagstock liegt, wurde die Wohnung nach weiteren relevanten Gegenständen durchsucht. Es wurden noch ein Schlagring und Konsumartikel für Amphetamin gefunden und zusammen mit dem Schlagstock und dem Rauschgift sichergestellt.
Darüber hinaus fielen den Einsatzkräften mehrere iPod und hochwertige Uhren auf, deren Besitzverhältnisse nicht geklärt werden konnten. Die Sachen wurden deshalb ebenfalls vorläufig sichergestellt, bis feststeht, wer der rechtmäßige Eigentümer ist.
Die weiteren Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz laufen.
Den gesuchten 42-Jährigen entdeckten die Polizisten am Abend vor einem Kiosk in der Friedenstraße. Nachdem ihm der Haftbefehl eröffnet wurde, kamen bei der Durchsuchung seiner Sachen knapp 40 Gramm Haschisch und Amphetaminpaste zum Vorschein. Die Drogen wurden sichergestellt und ein Strafverfahren eingeleitet. Die Verhaftung konnte der Mann umgehen, indem er die noch offene Geldstrafe beglich.
In der Nachbarschaft des ersten Einsatzes vom Nachmittag konnten die Polizisten im Anschluss zwei weitere Haftbefehle „erledigen“. Zwar wurde zunächst nur der „Herr des Hauses“, der ebenso wie seine Frau sozusagen noch eine Rechnung offen hatte, zu Hause angetroffen. Er gab jedoch an, dass seine Frau das Geld aufbringen könne, um die Geldstrafe zu bezahlen.
Der 38-Jährige wurde mit zur Dienststelle genommen, wo er später von seiner Frau „ausgelöst“ wurde. Sie bezahlte sowohl die noch offene Geldstrafe ihres Mannes als auch ihre eigene – insgesamt mehrere hundert Euro.
Am Mittwochabend konnte eine Streife sozusagen „nebenbei“ noch einen Haftbefehl vollstrecken. Während einer Unfallaufnahme in der Mainzer Straße kam bei der Überprüfung der Personalien heraus, dass eine der Beteiligten zur Fahndung und Festnahme ausgeschrieben ist. Hintergrund war auch hier eine noch offene Geldstrafe, die auf einen Diebstahl aus dem Jahr 2015 zurückging. Weil der 35-Jährige die geforderten 200 Euro an Ort und Stelle bezahlte, kam er um einen Gefängnisaufenthalt noch einmal herum.
Bei einer Freundin konnte sich am Abend auch eine junge Frau bedanken. Nachdem eine Streife den Haftbefehl vollstreckt und die 22-Jährige mit zur Dienststelle genommen hatte, sammelte die Freundin bei Bekannten Geld und übernahm dann die Bezahlung des geforderten vierstelligen Betrags. Damit verhinderte sie, dass die 22-Jährige eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen muss. | cri
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Kaiserslautern, 11.10.2018