Dass rote Kennzeichen nur in bestimmten Situationen an Fahrzeugen verwendet werden dürfen, haben Polizeibeamte einem jungen Mann aus dem Landkreis erklärt. Der 18-Jährige war nachts um 4 Uhr in der Nähe einer Disco in der Zollamtstraße aufgefallen. Weil der Verdacht bestand, dass es sich weder um eine Probefahrt noch um eine Überführungsfahrt handelte, nahm die Streife den Wagen samt Fahrer unter die Lupe.
Dabei kam heraus, dass dieselben roten Kennzeichen bereits im August bei einer nächtlichen Kontrolle aufgefallen waren. In dieser Nacht waren sie zwar an einem anderen Wagen montiert, es lag aber ebenfalls keine Probe- oder Überführungsfahrt vor.
Gegen den 18-Jährigen wird deshalb erneut wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz ermittelt. Zudem wird die Zulassungsstelle über das Kontrollergebnis informiert. | cri
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Polizeidirektion Kaiserslautern
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Kaiserslautern, 10.10.2018