Weiterbetrieb Teststationen und Änderungsverordnung der 11. Corona-Bekämpfungsverordnung. 1.011 Menschen im Land sind aktuell mit dem Coronavirus infiziert
Aktuell gibt es in Rheinland-Pfalz insgesamt 10.717 bestätigte SARS-CoV-2 Fälle, 255 Todesfälle und 9.451 genesene Fälle, Stand: 10:20 Uhr
Die oben genannten Zahlen entsprechen den in der Meldesoftware des Robert Koch-Instituts übermittelten laborbestätigten Fällen einer COVID-19 Erkrankung mit Meldeadresse in Rheinland-Pfalz. Diese werden von den Gesundheitsämtern über die Landesmeldestelle beim Landesuntersuchungsamt an das Robert Koch-Institut übermittelt. Diese Zahlen können vereinzelt von den durch die Kreisverwaltungen kommunizierten Zahlen abweichen.
Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen wird anhand eines Bewertungsalgorithmus ermittelt. Diese Angaben können von den Zahlen des Robert Koch-Instituts abweichen. Als Gemeldete gelten alle Menschen mit COVID-19 Erkrankung mit Meldedatum der letzten 7 Tage, pro 100.000 Einwohner.
Weiterbetrieb Teststationen
Die vier Corona-Teststationen des Landes Rheinland-Pfalz werden bis auf Weiteres geöffnet bleiben. Für Einreisende aus Risikogebieten besteht dort somit weiterhin die Möglichkeit zu einer kostenfreien Testung, Einreisende aus Nicht-Risikogebieten können sich dort nicht mehr testen lassen.
Die Teststationen des Landes in Grenznähe zu Luxemburg, Belgien und Frankreich sind an Wochenenden zwischen 10 und 18 Uhr sowie am Flughafen Hahn abhängig vom Flugplan und der Rückkehr von Maschinen aus Risikogebieten geöffnet. Bis zum Erhalt ihres Testergebnisses sind Einreisende aus Risikogebieten verpflichtet, sich bis zu 14 Tage in Quarantäne zu begeben.
Änderungsverordnung der 11. Corona-Bekämpfungsverordnung
Der Ministerrat hat in seiner gestrigen Sitzung eine Änderungsverordnung der 11. Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen, die den Betrieb von Prostitutionsstätten im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes betrifft. Diese sind künftig unter Einhaltung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zulässig, soweit an den angebotenen sexuellen Dienstleistungen nicht mehr als zwei Personen beteiligt sind. Räumlichkeiten in Prostitutionsstätten, in denen sich in der Regel mehr als zwei Personen aufhalten und die zum gleichzeitigen Aufenthalt von mehr als zwei Personen vorgesehen sind oder der Anbahnung sexueller Dienstleistungen dienen, sind geschlossen zu halten.
Es besteht die Pflicht einer vorherigen telefonischen oder digitalen Terminvereinbarung. Das Hygienekonzept für sexuelle Dienstleistungen, das auf der Internetseite der Landesregierung veröffentlicht ist, ist zu berücksichtigen und einzuhalten. Des Weiteren haben die Betreibenden ein individuelles Schutz- und Hygienekonzept zu erstellen und auf Verlangen der für die Erlaubniserteilung zum Betreiben eines Prostitutionsgewerbes zuständigen Behörde vorzulegen.
Die entsprechende Änderungsverordnung wird im Laufe des heutigen Tages verkündet und tritt zum 1. Oktober in Kraft.
Reproduktionszahl zu Corona-Infektionen
Die aktuellste Schätzung des Robert Koch-Instituts für die 7-Tages-Reproduktionszahl für Rheinland-Pfalz wird mit 1,12 angegeben; auch die aktuellste Angabe für den Bund liegt bei 1,03. Die Reproduktionszahl beschreibt, wie viele Menschen pro Infektiösem durchschnittlich angesteckt werden. Ein Wert von 1 zeigt an, dass – im Durchschnitt – jede betroffene Person eine weitere ansteckt.
Einen Überblick über alle Maßnahmen der Landesregierung bietet die Internetseite www.corona.rlp.de.
Alle Zahlen zu den Städten und Kreisen in RLP finden Sie hier:
https://msagd.rlp.de/de/unsere-themen/gesundheit-und-pflege/gesundheitliche-versorgung/oeffentlicher-gesundheitsdienst-hygiene-und-infektionsschutz/infektionsschutz/informationen-zum-coronavirus-sars-cov-2/
Quelle Text/Bild:
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstr. 9
55116 Mainz
www.msagd.rlp.de
Mainz, 30.09.2020