Zu Wochenbeginn ist durch Medienberichte ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz (OVG) an die Öffentlichkeit gedrungen, in dem festgestellt wurde, dass die Beförderungspraxis im rheinland-pfälzischen Umweltministerium bisher „grob rechtswidrig“ gehandhabt wurde. Das OVG sprach darin von einem „von Willkür geprägten System“.
Im Rahmen einer von der CDU-Landtagsfraktion beantragten Aktuellen Stunde des Landtags zum Skandal um diese Beförderungspraxis, relativierte der SPD-Abgeordnete Rahm das gesetzeswidrige Regierungshandeln.
Wie sich die Bürger nach Berichten der Rheinpfalz und SWR-Aktuell selbst überzeugen können, sprach er davon, es sei eine „komplexe Rechtsmaterie, zu der durchaus unterschiedliche Auffassungen denkbar sind“.
Der CDU-Landtagskandidat für den Lauterer Kernstadt-Wahlkreis 44, Manfred Schulz, zeigt sich irritiert über das Rechtsstaatsverständnis von Herrn Rahm: „Wenn das höchste rheinland-pfälzische Verwaltungsgericht ganz klar urteilt, dass die Beförderungspraxis geprägt ist durch „Willkür“, nach „Gutsherrenart“ erfolgt und schlichtweg ein „grob rechtswidriger“ Fall von „Günstlingswirtschaft“ und „Ämterpatronage“ darstellt, ist daran nicht mehr zu rütteln. Deutlicher kann ein Gerichtsurteil nicht ausfallen. Hier kann man doch nicht mehr sagen, man kann es so sehen, man kann es aber auch anders sehen.
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Quelle Text/Bild:
Presseinformation des
CDU-Landtagskandidaten
Manfred Schulz (Wahlkreis 44)
http://www.cdu-kaiserslautern.de
Kaiserslautern, 18.09.2020