Zum Entwurf des Jahressteuergesetzes 2020 erklärt Mittelstandspräsident Mario Ohoven:
„Das Jahressteuergesetz 2020 hätte die Chance gehabt, mit mutigen Maßnahmen die Millionen Klein- und Mittelbetriebe in der Coronakrise zu stärken. Dazu zählen die vollständige Abschaffung des Soli, eine grundlegende Unternehmenssteuerreform und die Ausweitung des steuerlichen Verlustrücktrags zur Steigerung der Liquidität. Diese Chance wurde verpasst.
Hinzu kommen bedenkliche Einzelregelungen, wie etwa die Festschreibung des Zusätzlichkeitserfordernisses im Einkommensteuerrecht. Da die 44-Euro-Freigrenze nur noch zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn gewährt werden darf, entsteht eine Ungleichbehandlung von neuen und alten Arbeitsverträgen. Dies ist ein Wettbewerbsnachteil für den Mittelstand.
Eindeutig zu begrüßen sind die zielgenauere Ausgestaltung der Investitionsabzugsbeträge und die Ausweitung des Anwendungsbereichs der begünstigten Wirtschaftsgüter für den Mittelstand. Das schafft ein höheres Abschreibungspotential und bedeutet somit zusätzliche Liquidität gerade für die Klein- und Mittelbetriebe.“
Quelle Text/Bild:
Der Mittelstand. BVMW – Bundesverband mittelständische Wirtschaft, Unternehmerverband Deutschlands e.V. Westpfalz
Wilhelmstr. 13
67655 Kaiserslautern
www.bvmw.de/westpfalz
Kaiserslautern, 27.08.2020