Wer in der kommenden Heizperiode von günsti- gen Erdgaspreisen profitieren möchte, sollte jetzt einen Wechsel des Gasanbieters prüfen, so der Rat der Verbraucherzentrale Rheinland- Pfalz. Die Kündigungsfrist kann bei Gasverträgen bis zu drei Monate betragen. Die genaue Frist findet sich häufig im Kleingedruckten des Vertrags.
„Der neue Erdgaslieferant übernimmt in der Regel auch die Kündigung des alten Vertrages“, informiert Max Müller, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale. „Bei einer Kündigungsfrist von drei Monaten wird der alte Vertrag frühestens Ende Oktober beendet und die Versorgung durch den neuen günstigeren Versorger startet Anfang November.“
Fragen zum Wechsel des Strom- und Gasanbieters beantwortet der Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale in Kaiserslautern. Er gibt auch Hilfestellung beim Tarifvergleich.
Die Beratung findet jeden 2. und 4. Freitag im Monat in der Beratungs- stelle Kaiserslautern, Fackelstraße 22 statt und kostet 17,55 Euro. Ter- minvereinbarung unter Telefon 0631/92881 oder E-Mail an k aiserslau-
t ern@vz-rlp.de oder online unter w n etermine-rlp ist erforderlich.
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Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.
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Kaiserslautern, 15.07.2020