„Mit der Unterzeichnung des Ersten Medienänderungsstaatsvertrages haben wir heute einen weiteren wichtigen Schritt gemacht, um die Beitragsempfehlung der KEF umzusetzen. Damit kommen wir unseren verfassungsrechtlichen Verpflichtungen nach und stellen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk weiter zukunftssicher auf. Auch in der digitalen Medienwelt brauchen wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Er leistet einen wichtigen Beitrag für unser demokratisches System, für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft und generell für unser Gemeinwesen“, erklärte die Vorsitzende der Rundfunkkommission Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
Durch den Ersten Medienänderungsstaatsvertrag wird der Rundfunkbeitrag zum ersten Mal seit über 10 Jahren angehoben und von derzeit 17,50 auf 18,36 Euro erhöht. Eine entsprechende Empfehlung hatte die unabhängige Expertenkommission KEF in ihrem 22. Bericht ausgesprochen.
Die Ministerpräsidentin weiter: „Gerade auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat in der Corona-Pandemie bewiesen, wie wichtig die Medien für unsere Gesellschaft sind. Die Medien – sowohl die privaten als auch die öffentlich-rechtlichen – informieren, dokumentieren, liefern Hintergründe, aber sie unterhalten auch mit einem breit gefächerten Angebot. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zum Umgang mit der Corona-Pandemie und zur Eindämmung des Infektionsgeschehens. Gleichzeitig sind alle Medien auf unterschiedliche Art und Weise wirtschaftlich unter Druck geraten. Neben Hilfen für den privaten Rundfunk ist deshalb auch die moderate Beitragspassung ein wichtiger Baustein zum Erhalt unseres vielfältigen dualen Rundfunksystems, das sich gerade in dieser Krisenzeit bewährt hat.“
Mit der Unterzeichnung des Änderungsstaatsvertrages durch die 16 Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder startet jetzt der Ratifikationsprozess in den Länderparlamenten. Der Änderungsstaatsvertrag soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.
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Mainz, 17.06.2020