Keine Öffnung von Bordellen oder anderen Prostitutionsbetrieben ab dem 10. Juni

Nach der Sitzung des heutigen Ministerrats stellt das Gesundheitsministerium klar: Der ursprünglichen Entscheidung, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen eine Öffnung unter Hygieneauflagen und mit eingeschränktem Leistungsspektrum ab dem 10. Juni zu ermöglichen, lag zugrunde, dass es in Anlehnung an die körpernahen Dienstleistungen folgerichtig sei, gewisse Dienstleistungen auch in Bordellen zuzulassen. Dies hätte sogenannte „erotische Massagen“ betroffen.

Wir haben seitdem eine große Resonanz erhalten, auch von Ordnungsämtern, dass sie, anders als für andere „körpernahe Dienstleistungen“, die vorgesehenen weitreichenden Hygiene-, Vorsichts- und Reinigungsvorgaben in Bordellen nicht gleichermaßen effektiv kontrollieren könnten und dass die Nachverfolgung bei Auftreten von Infektionsfällen bei realistischer Betrachtung nur schwer zu gewährleisten sei.

Auch vor dem Hintergrund, dass Bordelle in anderen Bundesländern weiterhin geschlossen bleiben, gilt es, eine Verlagerung von Sexualdienstleistungen nach Rheinland-Pfalz zu vermeiden. Eine Öffnung von Bordellen soll vielmehr im Gleichklang der Bundesländer erfolgen.

Aus diesen Gründen erfolgte heute eine Neubewertung. Demnach bleiben Bordelle in Rheinland-Pfalz auch nach dem 10. Juni geschlossen. Dies wird durch eine Änderungsverordnung zur 9. Corona-Bekämpfungsverordnung zeitnah umgesetzt.

Quelle Text/Bild:
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstr. 9
55116 Mainz

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Mainz, 07.06.2020