Aktuell gibt es in Rheinland-Pfalz insgesamt 5.722 bestätigte SARS-CoV-2 Fälle, 136 Todesfälle und 4.027 genesene Fälle.

Stand: 10.00 Uhr Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Bätzing-Lichtenthäler begrüßt Erhöhung Kurzarbeitergeld

Die oben genannten Zahlen entsprechen den in der Meldesoftware des Robert Koch-Instituts übermittelten laborbestätigten Fällen einer COVID-19 Erkrankung mit Meldeadresse in Rheinland-Pfalz. Diese werden von den Gesundheitsämtern über die Landesmeldestelle beim Landesuntersuchungsamt an das Robert Koch-Institut übermittelt.

Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen wird anhand eines Bewertungsalgorithmus ermittelt. Diese Angaben können von den Zahlen des Robert Koch-Instituts abweichen. Als Neuerkrankte* gelten alle Menschen, bei denen in den letzten 14 Tagen eine COVID-19 Erkrankung laborbestätigt festgestellt wurde. Bezogen auf die Bevölkerungszahl des jeweiligen Kreises (in Fälle/100.000 Einwohner) wurden die Kreisinzidenzen ermittelt.

Bätzing-Lichtenthäler begrüßt Erhöhung Kurzarbeitergeld

Die Ängste der Menschen vor einem durch die Corona-Krise bedingten sozialen Abstieg werden durch ein weiteres Hilfspaket der Bundesregierung abgemildert. Arbeitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler begrüßt vor allem die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes. „Gerade Geringverdiener sind besonders von den finanziellen Einbußen durch Kurzarbeit betroffen. Durch die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes um jeweils 10 Prozentpunkte gegenüber den bisherigen Sätzen von 60/67 Prozent des letzten Nettolohnes, die nach der Bezugsdauer gestaffelt wird, gibt den Menschen höhere finanzielle Sicherheit, um durch die Krise zu kommen“, so Bätzing-Lichtenthäler.

Weitere Einkommensverluste können durch eine Nebenbeschäftigung ausgeglichen werden. Waren bisher nur Einkommen, die in systemrelevanten Berufen erzielt wurden, anrechnungsfrei beim Kurzarbeitergeld, so ist nunmehr jedes Nebeneinkommen anrechnungsfrei, soweit es den letzten Nettolohn nicht übersteigt.

Auch Arbeitslose sind durch die Krisensituation besonders betroffen. Sie haben kaum die Möglichkeit einen neuen Job zu finden. Das Arbeitslosengeld wird während dieser Zeit aber gemindert ohne, dass sie eine realistische Chance auf einen Arbeitsplatz haben. Um ihnen die Gefahr des Abrutschens in die Grundsicherung abzumildern, wird der Anspruch auf Arbeitslosengeld I, der zwischen dem 1. Mai und dem 31.Dezember 2020 enden würde, um eine Anspruchsdauer von drei Monaten verlängert.

Einen Überblick über alle Maßnahmen der Landesregierung bietet die Internetseite www.corona.rlp.de.

!!!Die Angaben können deutlich abweichen von den Zahlen des jeweiligen Gesundheitsamtes, das liegt lediglich an einer zeitlichen Verschiebung der Meldungen von bis zu 24 Stunden!!!

Alle Zahlen zu den Städten und Kreisen in RLP finden Sie hier:
https://msagd.rlp.de/de/unsere-themen/gesundheit-und-pflege/gesundheitliche-versorgung/oeffentlicher-gesundheitsdienst-hygiene-und-infektionsschutz/infektionsschutz/informationen-zum-coronavirus-sars-cov-2/

Quelle Text/Bild:
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstr. 9
55116 Mainz

www.msagd.rlp.de

Mainz, 23.04.2020