Aktuell gibt es in Rheinland-Pfalz insgesamt 5.638 bestätigte SARS-CoV-2 Fälle, 130 Todesfälle und 3.881 genesene Fälle, Stand: 10.00 Uhr
Die oben genannten Zahlen entsprechen den in der Meldesoftware des Robert Koch-Instituts übermittelten laborbestätigten Fällen einer COVID-19 Erkrankung mit Meldeadresse in Rheinland-Pfalz. Diese werden von den Gesundheitsämtern über die Landesmeldestelle beim Landesuntersuchungsamt an das Robert Koch-Institut übermittelt.
Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen wird anhand eines Bewertungsalgorithmus ermittelt. Diese Angaben können von den Zahlen des Robert Koch-Instituts abweichen. Als Neuerkrankte* gelten alle Menschen, bei denen in den letzten 14 Tagen eine COVID-19 Erkrankung laborbestätigt festgestellt wurde. Bezogen auf die Bevölkerungszahl des jeweiligen Kreises (in Fälle/100.000 Einwohner) wurden die Kreisinzidenzen ermittelt.
Reproduktionszahl zu Corona-Infektionen
Die aktuell geschätzte Reproduktionszahl zu Corona-Infektionen für Rheinland-Pfalz liegt weiterhin unter dem Wert von 1: Das Robert Koch-Institut übermittelte heute einen Schätzwert von 0,8 bezogen auf den Stand der Neuerkrankungen am 18. April.
Mit 0,8 liegt Rheinland-Pfalz leicht unter dem Bundes-Schnitt von ca. 0,9. Zum Vergleich: Am 10. März wurde die effektive Reproduktionszahl noch auf über 4 geschätzt. Der Wert der Reproduktionszahl gibt an, wie viele Neuinfektionen durchschnittlich durch eine infizierte Person verursacht werden.
Öffnung Gesundheitsfachschulen
Ab dem 4. Mai 2020 kann der Schulbetrieb der Gesundheitsfachschulen für die Auszubildenden in den Gesundheitsfachberufen des ersten und zweiten Ausbildungsjahres wiederaufgenommen werden. Für die Prüfungsklassen des dritten Ausbildungsjahres öffnen die Fachschulen bereits am 27. April 2020. „Uns ist es ein wichtiges Anliegen, dass die Auszubildenden der Abschlussklassen der Gesundheitsfachschulen ihre Abschlussprüfungen absolvieren können“, betonte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler in diesem Zusammenhang.
Die Entscheidung über den genauen Zeitpunkt, Umfang und die konkrete Ausgestaltung obliegt der jeweiligen Schule. Maßgeblich ist die Beachtung und Umsetzung der Schutzmaßnahmen des Hygieneplans-Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz. Die Maßnahmen umfassen beispielsweise die Einhaltung der Abstandsregelung von 1,5 Metern und je nach der räumlichen Kapazität der Schule auch eine begrenzte Schülerzahl in den Klassenräumen während des Unterrichts.
Detailinformationen erhalten die Gesundheitsfachschulen in einem separaten Schreiben.
Einen Überblick über alle Maßnahmen der Landesregierung bietet die Internetseite www.corona.rlp.de.
!!!Die Angaben können deutlich abweichen von den Zahlen des jeweiligen Gesundheitsamtes, das liegt lediglich an einer zeitlichen Verschiebung der Meldungen von bis zu 24 Stunden!!!
Alle Zahlen zu den Städten und Kreisen in RLP finden Sie hier:
https://msagd.rlp.de/de/unsere-themen/gesundheit-und-pflege/gesundheitliche-versorgung/oeffentlicher-gesundheitsdienst-hygiene-und-infektionsschutz/infektionsschutz/informationen-zum-coronavirus-sars-cov-2/
Quelle Text/Bild:
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstr. 9
55116 Mainz
www.msagd.rlp.de
Mainz, 22.04.2020