Da staunten die Beamten der Bundespolizei, als am 12.04.2020 gegen 13:00 ein deutscher Staatsangehöriger in die Kontrollstelle der Bundespolizei am Grenzübergang Schweigen-Rechtenbach zur Einreise vorstellig wurde. Dieser legte doch tatsächlich einen deutschen Personalausweis vor, der im April 1995 seine Gültigkeit verloren hatte und damit seit genau 25 Jahren abgelaufen war! Der Mann wurde auf die Pflicht hingewiesen, beim Grenzübertritt ein gültiges Grenzübertrittspapier in Form eines gültigen Passes oder Personalausweises mitzuführen. Nachdem er über seine Rechte aufgeklärt wurde, erwartet ihn nun ein Ordnungswidrigkeitsverfahren aufgrund des Verstoßes gegen das Passgesetzes.
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Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern
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Kaiserslautern, 14.04.2020