Viele Jugendliche haben kürzlich mit der Abiturprüfung ihre Schulzeit beendet. Oft sind die Eltern verunsichert wie es mit der Zahlung des Kindergeldes weitergeht und es stellt sich die Frage „Muss sich mein Kind eventuell sogar arbeitslos melden bis es mit seiner Ausbildung oder seinem Studium beginnt?“.
Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit klärt auf: Eine Meldung bei der Agentur für Arbeit ist nur in Einzelfällen notwendig.
Eine Meldung ist nicht erforderlich, wenn zum Beispiel der nächste Ausbildungsabschnitt (Berufsausbildung oder Studium) innerhalb von vier Monaten nach Beendigung der Schulzeit beginnt. Aber auch wenn sich die Unterbrechung unverschuldet etwas länger gestaltet, kann für ein Kind weiterhin Kindergeld gezahlt werden. Dies ist beispielsweise dann möglich, wenn es auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz wartet und die entsprechende Bewerbung für den Ausbildungs- oder Studiengang nachweisen kann.
Ist eine Bewerbung derzeit noch nicht möglich, weil beispielsweise das Bewerbungsverfahren an der Hochschule noch nicht eröffnet ist, genügt zunächst eine schriftliche Erklärung des Kindes, sich so bald wie möglich bewerben zu wollen.
Wichtig ist immer, die Pläne des Kindes nach Schulzeitende schriftlich mitzuteilen. Die dafür vorgesehenen Formulare (zum Beispiel Mitteilung über ein Kind ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz) stehen unter www.familienkasse.de online bereit.
Selbstverständlich können Eltern sich auch telefonisch informieren: Die Familienkasse ist unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 4 5555 30 erreichbar.
Quelle Text/Bild:
Agentur für Arbeit Kaiserslautern
Augustastr. 6
67655 Kaiserslautern
www.arbeitsagentur.de
Kaiserslautern, 08.04.2020