Empfehlungen zur allgemeinen Infektionsprophylaxe und Vorgehen bei Auftreten von COVID-19 Infektionen in Alters- und Pflegeheimen
Die oben genannten Zahlen entsprechen den in der Meldesoftware des Robert Koch-Instituts übermittelten laborbestätigten Fällen einer COVID-19 Erkrankung mit Meldeadresse in Rheinland-Pfalz. Diese werden von den Gesundheitsämtern über die Landesmeldestelle beim Landesuntersuchungsamt an das Robert Koch-Institut übermittelt.
Empfehlungen zur allgemeinen Infektionsprophylaxe und Vorgehen bei Auftreten von COVID-19 Infektionen in Alters- und Pflegeheimen
„Ältere Menschen erkranken häufiger schwer, wenn sie sich mit SARS-CoV-2 infizieren. Unsere besondere Aufmerksamkeit gilt daher den Menschen, die in Pflegeeinrichtungen leben und arbeiten. Dies gilt in gleichem Maße auch den Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe“ betonte Sozial- und Gesundheitsministerin bei der Vorstellung der aktuellen Empfehlungen der Landesregierung zur allgemeinen Infektionsprophylaxe und dem Vorgehen bei Auftreten von COVID-19 Infektionen in Alters- und Pflegeheimen.
Bereits am 12. März habe die Landesregierung ein Protektionspapier zu diesem Thema veröffentlicht. „Dieses haben wir jetzt aktualisiert und an die derzeitige Situation angepasst. Damit stellen wir den Trägern und Betreibern von stationären Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen weitere konkrete Empfehlungen für das Vorgehen bei Auftreten von Covid-19 Infektionen in Alters- und Pflegeheimen zur Verfügung.“
Das neue Papier ist durch drei Ziele strukturiert. Das sind neben der Prävention von Übertragungen von Personal auf Bewohner und unter Bewohnern, die Erkennung und Eindämmung von Infektionen in der Einrichtung sowie die Aufrechterhaltung des Betriebes.
„Es ist wichtig, dass wir jetzt vor allem jene Personen schützen, die ein erhöhtes Risiko haben, an einer COVID-19 Infektion zu erkranken. Vor allem für Seniorinnen und Senioren in Pflegeeinrichtungen ist es aufgrund der in den vergangenen Wochen weiter verschärften Sicherheits- und Schutzgründen besonders schwer, mit ihren Angehörigen und Freunden außerhalb in Kontakt zu bleiben. Ich weiß, dass diese großen Entbehrungen und Einschränkungen im Interesse der Gesundheit nicht immer leicht für die Betroffenen sind. Aber wir dürfen nicht nachlassen, die Maßnahmen zum Wohle der Personen streng umzusetzen, die ein besonderes Risiko haben, schwer zu erkranken“, so Sozial- und Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.
Die Empfehlungen für das Vorgehen bei Auftreten von Covid-19 Infektionen in Alters- und Pflegeheimen sind auf unserer Internetseite abrufbar.
Einen Überblick über alle Maßnahmen der Landesregierung bietet die Internetseite www.corona.rlp.de.
!!!Die Angaben können deutlich abweichen von den Zahlen des jeweiligen Gesundheitsamtes, das liegt lediglich an einer zeitlichen Verschiebung der Meldungen von bis zu 24 Stunden!!!
Alle Zahlen zu den Städten und Kreisen in RLP finden Sie hier:
https://msagd.rlp.de/de/unsere-themen/gesundheit-und-pflege/gesundheitliche-versorgung/oeffentlicher-gesundheitsdienst-hygiene-und-infektionsschutz/infektionsschutz/informationen-zum-coronavirus-sars-cov-2/
Quelle Text/Bild:
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstr. 9
55116 Mainz
www.msagd.rlp.de
Mainz, 03.04.2020