Rheinland-Pfalz legt für die weitere Unterstützung von Solo-Selbstständigen und Kleinunternehmen den „Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz“ auf. Der Fonds ergänzt das Bundesprogramm und erweitert die Soforthilfen auf Unternehmen mit bis zu 30 Beschäftigten.
„Die Landesregierung hilft. Wir lassen unsere Unternehmen und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht im Regen stehen. Deshalb haben wir uns auf ein weitreichendes Unterstützungsprogramm, den Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz, verständigt. Der Fonds versorgt Solo-Selbstständige und Klein-Unternehmen schnell und unbürokratisch mit Liquidität für die kommenden Monate“, sagte Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing bei der Vorstellung des Unterstützungsangebotes.
„Der Fonds der Landesregierung ergänzt die Bundeshilfen auf sinnvolle Art und Weise. Wir stellen zusätzliche Hilfen bereit: wir ergänzen die Bundeszuschüsse mit Sofortdarlehen und erweitern die Soforthilfen auf größere Unternehmen mit bis zu 30 Beschäftigten. Diese werden im Landes-Fonds mit einer kombinierten Zuschuss- und Darlehenskomponente berücksichtigt“, sagte Wissing.
Der Landesfonds hat ein Volumen von fast 1 Milliarde Euro.
Konkret sehen die Soforthilfen von Bund und Land folgendes vor:
• Selbstständige und Unternehmen bis zu 5 Beschäftigten:
Bis zu 9.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm
Bis zu 10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf.
Insgesamt beträgt die Soforthilfe bis zu 19.000 Euro.
• Unternehmen von 6 bis 10 Beschäftigten:
Bis zu 15.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm
Bis zu 10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf.
Insgesamt beträgt die Soforthilfe bis zu 25.000 Euro.
• Unternehmen von 11 bis 30 Beschäftigten:
Bis zu 30.000 Euro Sofortdarlehen des Landes zuzüglich einem Zuschuss über 30 Prozent der Darlehenssumme.
Insgesamt beträgt die Soforthilfe bis zu 39.000 Euro.
„Wir leisten damit einen weiteren Beitrag, um unsere mittelständische Wirtschaftsstruktur in Rheinland-Pfalz zu erhalten, zu der traditionell viele kleine Unternehmen gehören. Wir wissen alle: die Beschränkungen sind notwendig, um Leben zu retten. Wir wissen aber auch, dass es ein Leben nach Corona geben wird. Wir wollen unsere guten Arbeitsplätze, unsere innovativen Unternehmen, unsere kreativen Selbständigen, das wirtschaftliche, soziale und kreative Potential unseres Landes schützen und bewahren“, sagte Wissing.
Die Programmittel werden durch die landeseigene Förderbank ISB verwaltet. Die Anträge für die Soforthilfen nehmen die Hausbanken entgegen. „Wir klären im Moment mit dem Bund die weiteren Details zu seinem Sofort-Hilfeprogramm, so dass die Antragsstellung so schnell wie möglich erfolgen kann. Es wird sich um ein schlankes Verfahren handeln. Die Banken sind eingebunden. Das Geld wird schnell ausgezahlt“, sagte der Minister. Die Antragstellung ist bis Juni 2020 begrenzt.
Die Sofortdarlehen haben eine Laufzeit von sechs Jahren und sind bis Ende des Jahres 2021 zins- und tilgungsfrei. Enthalten ist eine Haftungsfreistellung der Hausbank in Höhe von 90 Prozent der Darlehenssumme.
Quelle Text/Bild:
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Mainz, 27.03.2020