Rechtsberater Dr. Falko Zink aus Kaiserslautern gibt Antworten auf häufig gestellte Fragen
Die Covid-19-Pandemie bestimmt in Deutschland den Alltag. In den Bundesländern sind auch die Sportstätten im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes geschlossen. Der Sport im Verein findet derzeit leider nicht statt und ein Ende dieser Situation ist – auch in der Pfalz – nicht abzusehen. Eine außergewöhnliche Situation, in der der Sportbund Pfalz seinen Vereinen helfen möchte.
Denn die Vorstände der Vereine und Verbände sind gehalten, den Vorgaben der Bundes- und Landesregierungen Folge zu leisten. Obwohl naturgemäß für die vorliegende Dramatik keine gefestigte Rechtsprechung existiert, können die Antworten des Sportbund Pfalz-Rechtsberaters Dr. Falko Zink auf die am häufigsten gestellten Fragen, weiterhelfen. Sie sind seit gestern auf der Homepage des Dachverbandes unter www.sportbund-pfalz.de veröffentlicht.
Es geht in den Fragen und Antworten um die Mitarbeiter im Sportverein, also um Arbeitnehmer*innen, die nichts mit dem Spiel- und Sportbetrieb zu tun haben, z.B. Reinigungskräfte oder Platzwarte (Bsp.: „Haben solche Arbeitnehmer*innen Anspruch auf ihren vollen Arbeitslohn, wenn der Verein als Arbeitgeber einseitig oder auf behördliche Verfügung hin beschließt, die Arbeitsleistung aufgrund Schließung des Geländes abzulehnen?“), es geht um Übungsleiter*innen, Trainer*innen (Bsp.: „Haben sie Anspruch auf Lohnfortzahlung aufgrund der Schließung der Sportstätte?“). Es geht um Kurzarbeit im Verein (Bsp.: Kann der Verein Kurzarbeit beantragen? Wie wirkt sich die Beantragung von Kurzarbeit für angestellte Arbeitnehmer*innen finanziell aus?) und um allgemeines Vereinsrecht (Bsp.: Können Vereinsmitglieder ihre satzungsmäßigen Beiträge vom Verein zurückverlangen, wenn die Sportstätte geschlossen ist?). Diese und weitere Informationen sind zu finden unter www.sportbund-pfalz.de
Fragen hinsichtlich der Auswirkungen des Coronavirus auf das Vereinsleben (Abhaltung von Mitgliederversammlung, Sportbetrieb etc.) können gerne per E-Mail an info@sportbund-pfalz.de geschickt werden. Der Sportbund Pfalz ist bemüht, diese Anfragen zeitnah zu beantworten.
Der Sportbund Pfalz ist allerdings nicht in der Lage, inhaltliche Bewertungen in Bezug auf die Corona-Epidemie vorzunehmen. Anordnungen, Vorgaben, Empfehlungen sowie Ge- oder Verbote werden von Behörden, insbesondere Gesundheitsämtern und den Landes- oder der Bundesregierung ausgesprochen. Inhaltliche Bewertungen finden sich bei den Informationen des Robert-Koch-Institutes und zu Fragen des Wettkampfsports beim DOSB.
Quelle Text/Bild:
Sportbund Pfalz e. V.
Paul-Ehrlich-Straße 28 a
67663 Kaiserslautern
www.sportbund-pfalz.de
Kaiserslautern, 19.03.2020