Zur Verlangsamung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus erlässt die Stadtverwaltung weitere Anordnungen, die den Betrieb von Gastronomieeinrichtungen aller Art verbieten. Darüber hinaus wird der Zutritt zu Pflegeinrichtungen und Altenheimen stark eingeschränkt. Die neuen Allgemeinverfügungen treten ab Mittwoch in Kraft. Diese verschärfen auch das in der Verfügung vom 14. März erlassene Versammlungsverbot für öffentliche wie nichtöffentliche Veranstaltungen auf maximal 75 Personen.
Wie die Stadtverwaltung bekannt gibt, werden im Stadtgebiet sämtliche öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen und Ansammlungen ab einer voraussichtlichen Teilnehmendenzahl von mehr als 75 Personen sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen bis zum 10. Juli 2020 untersagt. Bei Veranstaltungen und sonstigen Ansammlungen unter 75 Personen sind zwingend die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zu den Infektionsschutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus in der jeweils aktuellen Fassung einzuhalten.
Verboten wird zudem der Betrieb von Gastronomieeinrichtungen aller Art. Hierunter fallen auch Vereinsgaststätten. Ausgenommen hiervon sind Speiselokale, sowie Betriebe, in denen überwiegend Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle oder zum Mitnehmen abgegeben oder ausgeliefert werden. Diese Speiselokale dürfen höchstens vier Personen gleichzeitig an einem Tisch bewirten und die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Personen darf einschließlich Personal die 75-Personen-Grenze nicht überschreiten. Weiter ausgenommen von diesem Verbot sind Hotels, sofern ausschließlich Übernachtungsgäste bewirtet werden. Auch hier müssen die Tische zur Bewirtung mindestens zwei Meter Abstand haben. Auch hier dürfen nur vier Personen gleichzeitig an einem Tisch bewirtet werden.
Der Betrieb von Vergnügungsstätten im weiteren Sinne, insbesondere der Betrieb von Kinos, Theatern, Saunen, Museen, Fitness- und Gymnastikstudios, Wellnessmassageeinrichtungen, Clubs und Discotheken, Shisha-Bars, Spielhallen, Wettbüros, Prostitutionsstätten, Indoorspielplätzen, Badeanstalten und sonstigen Freizeiteinrichtungen wird ebenfalls untersagt.
Auch für den Besuch in Pflegeeinrichtungen und Altenheimen gelten neue Richtlinien. Diese dürfen bis zum Erlass einer anderslautenden oder aufhebenden Verfügung nicht mehr von allen Personen betreten werden.
So ist Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem vom Robert-Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiet im Ausland oder in einem der besonders betroffene Gebiete in Deutschland aufgehalten haben, der Zutritt untersagt. Das gleiche gilt für Personen, die mit einem Corona-Erkrankten direkten Kontakt hatten, selbst an dem Virus erkrankt sind oder aktuell unter Fieber oder akuten respiratorischen Symptomen wie Husten oder Atemnot leiden. Auch Personen, die von einem Gesundheitsamt als Kontaktperson eingestuft wurden oder denen die häusliche Absonderung durch das Gesundheitsamt oder einen Arzt empfohlen wurde, sind von diesem Verbot betroffen. Von allen anderen Besucherinnen und Besuchern haben die Einrichtungen die Daten wie Namen, Adressen und telefonische Erreichbarkeit zu erfassen.
Oberbürgermeister Klaus Weichel appelliert in diesem Zusammenhang an die Mithilfe jedes Einzelnen: „Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, diese Situation ist nicht auf die leichte Schulter zu nehmen und ich bitte Sie dringend darum, sich neben den Verfügungen auch sehr genau an die Hinweise der Ministerien und des Robert-Koch-Instituts zum Thema Vermeidung sozialer Kontakte zu halten. Hier ist Ihre Hilfe zwingend gefragt. Wir alle müssen uns in dieser Krise solidarisch zeigen und uns – auch wenn es schwerfällt – in Sachen sozialer Interaktion so gut es geht selbst einschränken, sonst greifen die behördlichen Maßnahmen nicht. Um das Virus bestmöglich einzudämmen, ist vernünftiges Handeln eines Jeden gefragt. Ich zähle auf Sie und bleiben Sie gesund!“
Quelle Text:
Pressestelle der Stadtverwaltung Kaiserslautern,
Willy-Brandt-Platz 1,
67657 Kaiserslautern
www.kaiserslautern.de
Kaiserslautern, 16.03.2020