Bei der Kontrolle einer 28-jährigen Frau, am 11. März 2020 im Hauptbahnhof Kaiserslautern, und eines 51 jährigen Mannes im Hauptbahnhof Mainz am 12. März 2020, stellten Beamte der Bundespolizeireviere Kaiserslautern und Mainz zwei nationale Haftbefehle fest. Die Frau wurde von der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern wegen Erschleichens von Leistungen, der Mann von der Staatsanwaltschaft Mainz wegen Diebstahls, gesucht. In Kaiserslautern wurde die 28-jährige zu einer Strafe von 1.102,00 Euro oder ersatzweise 85 Tagen in Haft verurteilt. In Mainz lautete das Urteil 220,00 Euro oder 10 Tage Ersatzfreiheitsstrafe. Nachdem die Frau und der Mann nicht in der Lage waren die entsprechenden Geldbeträge aufzubringen, wurden sie, zur Verbüßung ihrer Freiheitsstrafen in die Justizvollzugsanstalten Zweibrücken und Rohrbach verbracht.
Quelle Text/Bild:
Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern
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Kaiserslautern, 12.03.2020