1.FCK: Entscheidung zur Personalie Gerry Ehrmann

Der 1. FC Kaiserslautern hat Gerry Ehrmann nach einer Reihe von nicht zu tolerierenden Vorkommnissen am 23. Februar 2020 freigestellt.

Hierzu hat der Verein in einer Pressemitteilung vom 24. Februar 2020 bereits näher Stellung bezogen und erläutert, dass die Freistellung nicht zu umgehen war. Die Auswirkungen der Verfehlungen standen nicht nur im Zusammenhang mit dem gesamten Trainerteam, sondern erreichten auch weite Teile des Funktionsteams. Zudem war zu diesem Zeitpunkt der Konflikt bereits auch bei der Mannschaft angelangt. Eine zielorientierte, konstruktive und verantwortungsvolle Zusammenarbeit im Sinne des Vereins war nicht mehr gewährleistet.

Die Heftigkeit der Entgleisungen von Gerry Ehrmann gegenüber unseren Mitarbeitern hat uns erschrocken und enttäuscht. Zum Schutze und zur Gewährleistung eines professionellen Trainings- und Spielbetriebs war die Vereinsführung zum Handeln gezwungen. Diese Entscheidung wurde und wird vollumfänglich von den Verantwortlichen der Geschäftsführung, des Beirates, Aufsichtsrates, des Vorstands und des Ehrenrates des 1. FC Kaiserslautern getragen.

Am 26. Februar 2020 fand das, unmittelbar nach der Freistellung geplante, persönliche mehrstündige Treffen zwischen Verantwortlichen des 1. FC Kaiserslautern, Gerry Ehrmann und dessen Rechtsanwalt statt, in welchem Gerry Ehrmann seine konträre Sichtweise zu den Vorwürfen des vorangegangenen Wochenendes schildern konnte. Eine Einigung konnte nicht erzielt werden und man vertagte sich auf die darauffolgende Woche. In den vergangenen Tagen hat der 1. FC Kaiserslautern Gerry Ehrmann dann einen weitreichenden Lösungsvorschlag unterbreitet, welcher ihm umfangreiche Optionen und Zusicherungen gewährleistet hätte.

Inhalt des Vorschlags war sowohl ein attraktives finanzielles Angebot als auch eine gemeinsame Erklärung mit dem Ziel, eine öffentliche Aufarbeitung der Vorkommnisse zum Schutze der Person Gerry Ehrmann und des FCK zu vermeiden. Ihm wurde bis zum heutigen Tag eine Bedenkzeit eingeräumt. Sein Anwalt hatte uns heute dann erklärt, dass sein Mandant unseren Einigungsvorschlag nicht annimmt. Ein durch seinen Anwalt übermitteltes „Gegenangebot“ musste der Verein aufgrund der deutlich überzogenen wirtschaftlichen Forderungen zurückweisen.

Von Anfang an hat der FCK alles in seinen Möglichkeiten Stehende getan, um weitreichende juristische Schritt zu vermeiden. Bis zuletzt haben selbst langjährige Wegbegleiter von Gerry Ehrmann versucht, auf diesen einzuwirken, um eine einvernehmliche Lösung zu erreichen.

Selbst die Hinweise des Vereins in Richtung Gerry Ehrmann und dessen Anwalt, dass es in diesem Zusammenhang auch um viel weitreichendere Verfehlungen aus den vergangenen Monaten geht, wurden ignoriert.

Wir sind sehr enttäuscht, dass im Sinne des FCK und Gerry Ehrmann kein Konsens gefunden werden konnte.

Der FCK musste in Absprache mit seinem Anwalt zur Wahrung der arbeitsrechtlichen Frist Gerry Ehrmann daher am heutigen Tage die Kündigung des Arbeitsverhältnisses aussprechen.

Quelle Text/Bild:
1. FC Kaiserslautern e.V.
Fritz-Walter-Straße 1
67663 Kaiserslautern

www.fck.de

Kaiserslautern, 06.03.2020