E-Scooter halten Polizei auf Trab – Promillegrenzen oft nicht beachtet

Seit einigen Tagen bietet ein privates Unternehmen in Kaiserslautern E-Scooter zur Miete an.

Einsatzkräfte der Polizeiinspektionen haben in den vergangenen Tagen verstärkt Fahrer von Elektrotretrollern kontrolliert. Aufgrund der Erfahrungen aus diesen Kontrollen weist die Polizei erneut insbesondere auf die Regelungen hinsichtlich der geltenden Promillegrenzen hin.

Bei E-Scootern handelt es sich um Kraftfahrzeuge. Deshalb unterliegen die Fahrzeugführer den geltenden Promillegrenzen.

Die Folgen des Fahrens unter Alkoholeinfluss mit einem Elektrotretroller sind die gleichen wie beim Führen anderer Kraftfahrzeuge. Das bedeutet, dass Verstöße unter anderem mit dem Verlust der Fahrerlaubnis geahndet werden können. Dabei wird zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten unterschieden.

Ordnungswidrigkeiten:

Für Jugendliche von 14 bis 20 Jahren und für Fahranfänger in der Probezeit gilt die 0,0 Promillegrenze. Für alle anderen Fahrzeugführer gilt die 0,5 Promillegrenze. Bei Verstößen drohen in beiden Fällen 500 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.

Straftaten:

Ab einem Alkoholwert von 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat. Eine Geld- oder Freiheitsstrafe sowie der Entzug der Fahrerlaubnis von mindestens sechs Monaten können die Folge sein. Bei festgestellten Ausfallerscheinungen kann bereits ab 0,3 Promille eine Straftat vorliegen.

Bei einem Verstoß erfolgt darüber hinaus regelmäßig eine Mitteilung an die zuständige Führerscheinstelle. Dies kann bei zukünftigen Fahrerlaubnisanwärtern Einfluss auf den späteren Erwerb einer Fahrerlaubnis haben.

Die Polizei appelliert an alle Nutzer der E-Scooter, die geltenden Regeln einzuhalten. |mhm

Quelle Text/Bild:
Polizeidirektion Kaiserslautern
Logenstraße 5
67655 Kaiserslautern

www.polizei.rlp.de

Kaiserslautern, 20.01.2020