Bei einem Einsatz der Polizei Aachen Ende November in Eschweiler wurden größere Mengen an Betäubungsmittel sichergestellt, darunter auch sogenannte Legal Highs.
Nach Abschluss der chemischen Untersuchungen durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen warnt die Aachener Polizei nun dringend vor der Einnahme der als „Legal Highs“ angebotenen Substanzen. Im Rahmen der noch laufenden Ermittlungen kann in bislang drei Fällen eine Todesursache durch Einnahme dieser Stoffe nicht ausgeschlossen werden beziehungsweise ist als wahrscheinlich einzustufen. Eine genaue chemische Zusammensetzung ist für den Konsumenten dieser synthetisch hergestellten Designerdrogen nicht erkennbar und die Wirkung damit nicht kalkulierbar. Die Plastikverpackungen täuschen durch das auffällige Design über die Gefährlichkeit und Illegalität hinweg und sind häufig versehen mit dem Hinweis „NOT FOR HUMAN CONSUMPTION“ (nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt) Nach dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz ist der Umgang mit derartigen Substanzen strafbar.
Die Polizei rät: Sollten Sie „Legal Highs“ oder ähnliche Stoffe zu sich genommen haben, dann begeben Sie sich unverzüglich in ärztliche Aufsicht. Es besteht ein erhebliches Gesundheitsrisiko. Sollten Ihnen Personen bekannt sein, die diese Stoffe erworben oder konsumiert haben, verständigen Sie unverzüglich Polizei und Rettungsdienste
Die Aachener Polizei gibt den ergänzenden Hinweis, dass unter anderem die Onlineshops www.buyresearchchemicals.de und www.myway24.eu als Vertriebsweg für die in Eschweiler sichergestellten „Legal Highs“ ermittelt werden konnten.
Die Polizei rät: Sollten Sie „Legal Highs“ oder ähnliche Stoffe, insbesondere nach Erwerb in den oben genannten Onlineshops zu sich genommen haben, dann begeben Sie sich unverzüglich in ärztliche Aufsicht. Es besteht ein erhebliches Gesundheitsrisiko. Sollten Ihnen Personen bekannt sein, die diese Stoffe erworben, konsumiert oder in diesen Onlineshops bestellt haben, dann verständigen Sie unverzüglich einen Rettungsdienst.
Hinweis: Aufgrund der gesetzlichen Schweigepflicht setzen Sie sich nicht der Strafverfolgung aus, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen einen Arzt aufsuchen.
Quelle Text/Bild:
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
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Mainz, 20.12.2019