Das Land will den Kommunen 30 Mio. € für die Jahre 2016 bis 2021 ergänzend zur Verfügung stellen, um die Differenz zwischen der pauschalierten Zuweisung und den weitaus höheren tatsächlichen Kosten für Asylbewerber auszugleichen. Das reicht allerdings bei Weitem nicht aus, um die tatsächlichen Kosten zu decken. Im Landkreis Kaiserslautern beläuft sich die Unterdeckung der Ausgaben für Flüchtlinge in den Jahren 2015 bis 2020 auf rd. 10,7 Mio. €! An „Nachschlag“ wird der Landkreis Kaiserslautern vom Land allerdings überschlägig nur rd. 780.000 € erhalten. Damit bleibt ein Defizit von sage und schreibe 9,92 Mio. €. Von einer angemessenen Finanzierung durch das Land kann daher nach wie vor keine Rede sein.
Dies ist ein weiteres Beispiel dafür, dass das Land seine Kommunen nicht auskömmlich finanziell ausstattet. Beim Verfassungsgerichtshof des Landes Rheinland-Pfalz steht derzeit eine Klage zur Entscheidung an, in dem die Kommunen die verfassungsrechtlich gebotene Finanzausstattung durch das Land als bei weitem nicht ausreichend beanstanden. Parallel dazu liegt dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine weitere Beschwerde vor, die der Landkreis Kaiserslautern zusammen mit der Stadt Pirmasens eingereicht hat.
„Es bleibt daher zu hoffen, dass die anhängigen Klageverfahren endlich Klarheit schaffen. Das Land darf seine Kommunen generell aber auch im Besonderen bei der Finanzierung der Hilfen für Asylbewerber nicht im Regen stehen lassen“, so Landrat Leßmeister abschließend.
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Kaiserslautern, 13.12.2019